Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenzverfahren – schnell, einfach, online

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In Deutschland sind rund drei Millionen Haushalte überschuldet. Das heißt, deutlich mehr als vier Millionen Menschen können ihre Schulden nicht bezahlen. Dabei übersehen diese Schuldner oft, dass Ihnen ein unpfändbarer Betrag verbleiben muss. Bis zur Pfändungsfreigrenze von EUR 1.260 monatlich bei Alleinstehenden ist jeder Zugriff der Gläubiger auf das Einkommen verboten. Kommen Unterhaltspflichten z.B. für Kinder oder Ehepartner hinzu, steigt dieser Betrag noch weiter an. Die Gläubiger erhalten nur einen Anteil des darüberhinausgehenden Betrags.

Die Schuldenfalle hat zugeschnappt

Trotz regelmäßiger Zahlungen an die Gläubiger nehmen die Schulden nicht ab. Schlimmer noch, sie werden durch Zinsen, Kosten und Gebühren sogar häufig noch höher. Tatsächlich können diese Schulden in vielen Fällen nie mehr zurückbezahlt werden. Die Situation ist für die Schuldner*innen aussichtslos.

Schulden machen krank

Nicht nur die finanzielle Belastung ist in diesen Fällen enorm. Auch der psychische Stress ist kaum auszuhalten. Schuldner*innen ordnen ihr komplettes Leben den Schulden unter. Studien zeigen, dass Schuldner*innen große Lebensängste haben.

Selbstausbeutung durch Schuldendienst

Schuldner*innen übersehen oft, dass ihnen das unpfändbare Einkommen von mindestens EUR 1.260 zwingend verbleiben muss. Pfändungen in diesen Betrag sind verboten. Doch der Druck der Gläubiger wirkt. Dringende Anschaffungen unterbleiben oftmals. Selbst Kleidung oder Klassenfahrten für die Kinder werden gestrichen.

Entlastung durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Lösung dieses Problems kann für viele Schuldner die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sein. Durch die stark verkürzte Wohlverhaltensphase sind Schuldner*innen nach rund 3 Jahren schuldenfrei. Abzuführen ist in dieser Zeit ein Teil des Betrags, der über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht.

Wie rechnet sich das?

Vergleichen Sie zunächst einmal, was Ihnen von Ihrem Nettoeinkommen bleiben sollte (hier kommen Sie zum Rechner). Einer Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von EUR 2.400 verbleibt zum Beispiel ein Betrag von EUR 2.354. Nur EUR 46 müssen für die Bezahlung von Schulden verwendet werden. Nach drei Jahren sind das nur 36 Mal EUR 46. Sie zahlen also EUR 1.656 und sind schuldenfrei. Hinzu kommen noch die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.

Wie kann ich schnell, einfach, online schuldenfrei werden?

Prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen für eine einfache Befreiung von Ihren Schulden erfüllen (hier geht es zum Fragebogen). Erfüllen Sie die Voraussetzungen, bieten wir Ihnen für einen geringen Pauschalbetrag an, Sie durch das Insolvenzverfahren zu führen.

  • Aufnahme Ihrer Vermögenssituation
  • Ermittlung Ihrer Schulden
  • Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch
  • Übermittlung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das Gericht oder
  • Übermittlung des Antrags auf Insolvenzplanverfahren an das Gericht

Mit unserer Methode befreien Sie sich schnell, einfach und online von Ihren Schulden. Wir stehen für eine unkomplizierte Abwicklung der Vorbereitung Ihres Insolvenzverfahrens samt Insolvenzantragsstellung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!



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