Schuldlos in einen Unfall verwickelt

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Schuldlose Opfer von Verkehrsunfällen müssen zunehmend um ihr Geld kämpfen. Wer heute meint, dass er bei einem schuldlosen Verkehrsunfall problemlos an sein Geld kommt, irrt. Gegnerische Versicherung versuchen vielfach berechtigte Ansprüche zu kürzen oder ganz abzulehnen, oft mit fatalen Folgen für das Unfallopfer. Schadenpositionen werden gekürzt oder komplett gestrichen: Ein Artikel des Nachrichtenmagazins „Stern“ berichtete anschaulich, wie die Versicherungsbranche knausert. So werden Sachverständigengutachten, die der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung einreicht, regelrecht zerpflückt, dies unter Mithilfe von externen Helfern, sog. „Schadenprüfern“. „Stern“ berichtet, dass die Gutachten in den Rechner eingelesen werden, dort in alle Einzelteile zerlegt und danach Ziffer für Ziffer mit Konkurrenzpreisen verglichen werden. Sobald der Computer ein „Billigheimer-Angebot“ einer Discount Werkstatt findet, werden diese Preise von der Versicherung als Grundlage der berichtigten Kalkulation herangezogen.

Auch die Wiederbeschaffungswerte für neue Autos werden gegenüber dem Geschädigten-Gutachten erheblich reduziert. Schadenprüfer verdienen gut an den Kürzungen: Nach der Recherche von „Stern“ verdienen die externen Versicherungshelfer etwa 10 % Honorar von der Summe, die sie der Versicherung einsparen.

Ist das rechtsstaatlich? Nein, es ist erschreckend, denn für den Geschädigten ist nicht mehr nachvollziehbar, ob diese Kürzungswut die Grenzen zur Willkür überschritten hat. Oftmals wird übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt. Hinzu kommt: Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Und zwar auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers. Also: Wehren Sie sich!

Weitere Informationen:

http://www.rechtsanwaltoranienburg.de/schuldlos-in-einen-unfall-verwickelt/


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