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Schulrecht: Lehrer verwendet alte Klassenarbeit – Note 6 für Schüler?

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Die wiederverwendete Klausur:

Immer wieder kommt es zu folgender Konstellation:

  • Ein Lehrer verwendet dieselbe Klausur alle paar Jahre erneut,
  • in der Schule ist dies ein offenes Geheimnis, ohne dass dies irgendjemanden interessiert,
  • ein Schüler der Klasse hat ein älteres Geschwisterkind, das genau diesen Lehrer schon einmal hatte
  • und dieses Geschwisterkind hat die alte Klausur noch…

Was liegt also näher, als sich diese Klausur anzuschauen, die Fragen und die Antworten (im besten Fall auch noch die Musterlösung) durchzugehen und diesen Vorteil auszunutzen…

Ich vermute, dass die Dunkelziffer immens hoch ist, denn jede Schule kennt solche Lehrer und wenn man das weiß, liegt es nahe, dass man dann die Klausuren für Geschwister aufhebt.

Mal davon abgesehen, sind ja Schüler keineswegs die ersten, die auf solche Ideen kommen. Auch bei Universitätsprüfungen ist es häufig der Fall, dass Prüfer bei mündlichen Prüfungen dieselben Fragen stellen und Fachschaften dann solche Fragen und Antworten sammeln und auch (heimlich) weitergeben. 

Praktische Relevanz, wenn ein Lehrer dieselbe Klausur nochmals verwendet:

Im Normalfall passiert nichts:

  • Ausreißer gibt es ja immer mal wieder
  • Und solange der Schnitt der Klasse insgesamt auf normalem Niveau bleibt, ist es dem Lehrer auch meist egal…

Hinzukommt, dass Lehrer ja eigentlich auch in eigenem Interesse keine große Sache daraus machen sollten, wenn sie alte Klausuren wiederverwenden…

Neuerdings kommen diese Konstellationen allerdings immer häufiger ans Tageslicht unter 2 Konstellationen:

  • Schüler geben die Informationen an Mitschüler weiter und die ganze Klasse hat plötzlich einen viel zu guten Schnitt bzw. verdächtig ähnliche Ergebnisse oder jemand beschwert sich, weil ihm die Informationen vorenthalten wurden.
  • Oder ein ansonsten sehr schlechter Schüler hat plötzlich eine sehr gute Note.

In solchen Konstellationen gehen betroffene Lehrer dann neuerdings mitunter in die Gegenoffensive und wollen oftmals die Note 6 an betroffene Schüler vergeben!

Dürfen die Lehrer Sechser vergeben für Schüler, die die alte Klausur kennen?

Nach meiner Auffassung dürfen Sie dies nicht tun, da ja keine Täuschung im eigentlichen Sinne vorliegt. Der Schüler hat sich einfach einer offenen Quelle bedient – eine alte Klausur ist ja genauso wenig geheim, wie eine Textinterpretation in Foren, eine Sammlung von Mathematikarbeiten, aus deren Fundus sich ein Lehrer bedient, etc. Es wurde schon einmal bearbeitet und es gibt eine Lösung dazu.

Insofern kann ein Schüler ja zufällig genau diese Aufgabenstellung sonst woher schon kennen und hat demnach eben einen Vorteil, weil es nicht neu ist und er die Lösung kennt…

Das Problem ist ja nicht, dass er diese Lösung kennt, sondern diese nochmals verwendet wird.

Nach meiner Meinung ist die Verwendung einer alten Klausur als Vorbereitung für eine Klausur zulässig, dann darf es m. E. auch keine Sanktion geben, wenn diese verwendet wird…

Können die Lehrer Sechser vergeben? Dürfen und können...

Eine andere Frage ist, ob Lehrer Sechser vergeben können. Und das können sie, selbst wenn sie es eigentlich gar nicht dürfen…

Und dann rennt man einer 6 hinterher und das kann durchaus lästig werden. Denn auch Schulleiter und Schulämter neigen häufig dazu, den Vorteil als Täuschung zu werten und dann die 6 zu bestätigen. Oder aber sie vertreten die Auffassung, dass die Klausur keine ordnungsgemäße Leistungsabfrage ist und demnach zumindest zu wiederholen ist.

Und ein Gericht wird sich nur darum kümmern, wenn diese 6 versetzungsrelevant geworden ist oder es um ein Abschlusszeugnis geht, weil Gerichte keine einzelnen Noten ohne weitere Relevanz überprüfen…

Hier kommt es also oftmals dazu, dass die 6 stehenbleibt!

Was tun, wenn ein Lehrer alte Klausuren wiederverwendet?

Ich meine nach wie vor, dass es nicht unzulässig ist, sich über alte Klausuren zu informieren und wenn etwas drankommt, hat man halt Glück gehabt.

Wer freilich übertreibt, macht sich verdächtig, denn ein Notensprung von 5 auf 2 mag immer aufstoßen…

Genauso gefährlich ist es natürlich, alte Klausuren innerhalb der Klasse weiterzugeben, insbesondere wenn dies über soziale Medien erfolgt… Eine Weitergabe solcher Informationen sollte zwar unter Täuschungsgesichtspunkten folgenlos sein, weil man ja auch niemanden bestraft, der abschreiben lässt, aber viele Schulen sehen dies neuerdings als Fehlverhalten und wollen dies zumindest pädagogisch ahnden…

Auch hier wird m.E. über das Ziel hinausgeschossen. Es kann kein Fehlverhalten sein, eine alte Klausur offenzulegen. Nur wird dies in geringem Maße (bspw. durch eine Strafarbeit/Nachsitzen) sanktioniert, dann rennt man dem ebenso hinterher, wenn dies die Schulleitungen bestätigen…

Kurzum: Jeder muss selbst wissen, was er tut und natürlich bringt es einem selbst auch wenig, wenn man durch solche Unterstützung besser ist, als man es eigentlich wäre. Klausuren dienen ja im Ergebnis der Selbstkontrolle und bereiten auf den Abschlussjahrgang vor, dessen Ergebnis schließlich alleine wichtig ist. Und zumindest im Abschlussjahrgang wird es ausschließlich frische Klausuren geben… Wenn man es dennoch tut, dann kann ich darin indes kein Fehlverhalten erkennen, aber es kann natürlich sein, dass es Lehrer dennoch ahnden und man dann einer 6 hinterherläuft…

Eine 6 verdient hätten m.E. ohnehin die Lehrer:

  • Es ist ein Unding, alte Klausuren zu verwenden, anstatt neue Klausuren zu entwickeln.
  • Und es ist dreist, dann umgekehrt, die Schüler anzugehen, die sich dies zunutze machen, anstatt sich an die eigene Nase zu fassen.

Die Lehrer, die so etwas machen, gehören demnach sanktioniert, damit so etwas nicht mehr vorkommt. Denn die Lehrer sorgen damit für eine Ungleichbehandlung der ihnen anvertrauten Schüler und das ist in höchstem Maße unzulässig!

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwalt für Schulrecht


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