Schulterverletzung nach Sturz: Die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • 2 Minuten Lesezeit

In der anwaltlichen Beratungspraxis lässt sich der Unfallverlauf nicht immer beweissicher aufklären. Dieser Beitrag zeigt auf, wie sich die jeweilige Beweislage auf die Schadensregulierungspraxis auswirkt.

Der Fall:

Frauke R.* geriet am 19. April 2014 in dem Freizeitclub „The P.*” in der Fasanenstraße in Berlin-Charlottenburg gegen 1:30 Uhr in einer Gruppe - unter anderem mit dem Geschädigten - stehend ins Straucheln, verlor das Gleichgewicht, hielt sich am Geschädigten M. fest und riss ihn mit zu Boden. M. begab sich, nachdem er zunächst davon ausgegangen war, dass sich die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen an seiner Schulter wieder legen würden und mit Schonung und rezeptfreien Schmerzmitteln zu behandeln seien, erst im Juni 2014 in ärztliche Behandlung und verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Haftpflichtversicherung lehnt die Regulierung ab und bestreitet die Kausalität der Verletzungen zu dem Unfallereignis. Unglaublich aber oft gängige Methode in der Schadensregulierungspraxis.

Die anwaltliche Beratungspraxis:

Insbesondere dann, wenn tatneutrale Zeugen nicht zur Verfügung stehen oder nicht unmittelbar nach dem Unfallereignis ein Arzt aufgesucht wird, kommt es in der Schadensregulierung zum Teil zu erheblichen Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Diese bestreitet regelmäßig den Schadensverlauf im Allgemeinen und die Schadenshöhe im Besonderen – oft zum Entsetzen der Geschädigten! Da der Geschädigte beweisbelastet ist, hat der Versicherer oft leichtes Spiel, die Ansprüche abzulehnen und wartet zu, ob der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Anwälte nennen dieses – nicht selten anzutreffende Phänomen – Klagepoker.

Eine Rechtsschutzversicherung kann einem in derartigen Fällen helfen, das Kostenrisiko zu minimieren. Die Stiftung Warentest beurteilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung als sinnvoll.

 Expertentipp:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle und fertigen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle
  2. Fertigen Sie eine Unfallskizze solange die Erinnerung an den Unfall noch frisch ist
  3. Sprechen Sie andere Teilnehmer der Veranstaltung aktiv an, ob sie sich als Unfallzeugen zur Verfügung stellen.
  4. Suchen Sie sofort einen Arzt auf und lassen sich die Verletzungen attestieren
  5. Ziehen Sie die Polizei hinzu. Stellen Sie gegen den Schädiger vorsorglich Strafantrag
  6. Holen Sie eine anwaltliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ein

*Name wurde geändert


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht

Beiträge zum Thema