Schutz vor Mietnomaden

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Im Gegenteil: Mietnomaden geben sich seriös und weltgewandt. Sie sind meist gut gekleidet, höflich und fahren mit einem schicken Auto vor. Hat es sich so ein ungebetener Miet-Tourist jedoch erst einmal in Ihrer Wohnung bequem gemacht, brauchen Sie nicht nur starke Nerven, sondern auch einen gut gefüllten Geldbeutel: Mietausfälle, Anwalts-, Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten - das alles kann ganz schön ins Geld gehen.

Um sich vor solchen Betrügern zu schützen, sollten Sie so viele Informationen wie möglich über Ihren künftigen Mieter einholen - und zwar schon, bevor er den Mietvertrag unterschreibt!

Fordern Sie beispielsweise

  • eine Gehaltsnachweisbescheinigung vom Arbeitgeber,
  • eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter (rufen Sie ihn an, um zu prüfen, ob sie echt ist!) oder
  • eine Bonitätsauskunft (z. B. Schufa-Selbstauskunft).

Zudem gibt es Dienste wie die "Deutsche Mieter Datenbank" oder die "Vermieterschutzgemeinschaft", die auf Zahlungserfahrungen mit Mietern spezialisiert sind.

Pochen Sie zudem immer auf eine Kaution als Mietsicherheit, am besten in bar. Lassen Sie sich nicht auf Ausreden wie "momentaner Zahlungsengpass" oder "teurer Umzug" ein.

Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Mieter ein Mietnomade ist, sollten Sie schnell sein: Gerät Ihr Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine in Zahlungsrückstand, können Sie ihm - sogar ohne Mahnung! - fristlos kündigen. Schreiben Sie auch gleich in Ihre Kündigung hinein, dass Sie einem Fortsetzen des Mietverhältnisses über den Räumungstermin hinaus, widersprechen. Andernfalls setzt sich Ihr Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fort.

Nach Zugang Ihrer Kündigung hat der Mieter 14 Tage Zeit, die Wohnung zu räumen. Tut er das nicht, müssen Sie Räumungsklage einreichen. Am besten gleich zusammen mit einer Zahlungsklage wegen Mietrückständen. Daneben können Sie den Mieter noch wegen Einmietbetrugs oder Mieteingehungsbetrugs anzeigen.

Die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Delikte, selbst wenn Ihr Mieter bereits eidesstattlich seine Zahlungsunfähigkeit versichert hat. Ist Ihr Mieter nämlich nicht in der Lage, eine gegen ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen, muss er seine Strafe im Zweifel im Gefängnis absitzen.

Eine Räumungsklage ist meist teuer und langwierig. Dazu kommt, dass besonders dreiste Mietnomaden ausgefeilte Verzögerungstaktiken kennen, um den Prozess zusätzlich in die Länge zu ziehen. Dazu gehört, nicht zum Verhandlungstermin zu erscheinen oder angebliche Wohnungsmängel geltend zu machen. Dann wird schlimmstenfalls ein aufwändiges Gutachten erstellt - der Prozess verzögert und verteuert sich erneut.

Es folgen Berufungen und Beschwerden. Kommen Sie schließlich zu einem Räumungsurteil, können Sie zwar vollstrecken, das Zahlen geht aber häufig weiter: Der Gerichtsvollzieher will einen Vorschuss, bevor er räumt!

Zu diesem Zeitpunkt ist der Mieter meist längst über alle Berge. Seinen Unrat lässt er dabei häufig in der Wohnung stehen, so dass Sie nicht nur mit den Mietrückständen, sondern auch noch mit den Räumungskosten dastehen.

Hüten Sie sich davor, Türschlösser auszutauschen oder die Wohnung heimlich auszuräumen. Das bringt Ihnen nur eine Strafanzeige ein. Gleiches gilt für das Einschalten sogenannter illegaler Entmietungsservices, die mit Drohmitteln und Gewalt arbeiten.

Besser - wenngleich auch sehr bitter: Einigen Sie sich mit Ihrem Mieter außergerichtlich. Versuchen Sie, Ihren säumigen Mieter dazu zu bewegen, zumindest einen Teil Ihrer Forderungen zu erfüllen und verzichten Sie - wenngleich auch zähneknirschend - auf den Rest.

Ein klassischer Mietnomade wird sich jedoch kaum auf einen solchen Vergleich einlassen, weil er - um Zeit in der Wohnung zu gewinnen - alle vorhandenen Rechtswege ausschöpfen wird oder schlicht nicht zahlungsfähig ist.

Realistischer ist daher häufig ein Räumungsvergleich. In dem sagt Ihr Mieter freiwillig zu, auszuziehen, wenn Sie ihm seine Mietschulden vollständig erlassen und ihm außerdem noch eine bestimmte "Abstandssumme" zahlen - nach seinem Auszug versteht sich! Lassen Sie einen solchen Vertrag am besten vom Rechtsanwalt aufsetzen.



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