Schwierigkeiten mit Festgeldanlagen? Erfahrungen zu Umbrella Capital Partners? Stiftung Warentest warnt! Betrug?

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Bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C melden sich derzeit zahlreiche Anleger, die Probleme mit Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen im Internet haben. Wir haben bereits über die Firmen SparAllianz AG, Sparkasa, Monobank etc. berichtet.

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Anleger berichten uns auch von Schwierigkeiten mit der Plattform Umbrella Capital Partners PLC (umbrellascapital.com) und fürchten um ihr Geld.

Umbrella Capital Part­ners PLC verspricht, hohe Zinsen für zweijäh­riges Fest­geld bei der schwe­dischen Auto­bank Volvo­finans zu vermitteln. Für eine Anlage von 10 000 Euro soll es angeblich 3,2 Prozent Zinsen pro Jahr geben; für eine Anlage von 20 000 Euro verspricht die Firma 3,5 Prozent. 

Umbrella Capital Part­ners auf Warnliste der Stiftung Warentest: „dubioses Fest­zins­angebot“  

In test.de vom 13.09.2022 hat Finanztest von der Stiftung Warentest vor Anlagen bei Umbrella Capital Partners PLC in Festgeldanlagen bereits gewarnt. Finanztest hält das Angebot für unseriös. 

Stiftung Warentest führt aus, dass die Firma mit ihren Vorständen Lisa Dinges und Jonathan Wiedekind behaupte, schon seit 30 Jahren zu bestehen. Laut Stiftung Warentest sei sie aber erst im Dezember 2021 im britischen Firmen­register einge­tragen worden und gebe als Sitz eine Londoner Adresse an. Als Sekretär stehe im Register eine Firma mit Sitz im US-Bundes­staat Texas. Die Firma nenne laut Stiftung Warentest auch eine Nieder­lassung in Stock­holm an einer Adresse, die für virtuelle Büros bekannt sei.

Daher hat Stiftung Warentest Umbrella Capital Part­ners PLC auf ihre Warn­liste für unseriöse Firmen und Finanzprodukte gesetzt (test.de/warnliste).

Wenn eine Firma auf der Warnliste der Stiftung Warentest steht, sollten die Anleger äußerst vorsichtig sein. Laut Stiftung Warentest sollte ihnen dann kein Geld anvertraut werden.

Keine Auszahlung durch Umbrella Capital (umbrellascapital.com)?Möglichkeiten für Anleger der Umbrella Capital 

Erhalten Anleger nicht die versprochene Auszahlung ihrer Festgeldanlagen, sollten sie  schnell aktiv werden und einen Anwalt für Anlagebetrug mit der Rückholung ihrer Gelder beauftragen. Ist das Unternehmen, bei dem Festgeld angelegt wurde, nicht mehr erreichbar, so ist dies ein eindeutiges Warnsignal. 

Soweit Umbrella Capital Anlegern in Deutschland Anlagen in Form von Festgeldanlagen anbietet, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen. In diesem Fall ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Viele der Firmen, die über das Internet Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen anbieten, handeln ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Erlaubnis der BaFin erforderlich

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis, sollte dies genau hinterfragt werden. Dies könnte ein Indiz für einen möglichen Anlagebetrug sein.

Soweit uns bekannt ist, verfügt die Umbrella Capital Part­ners PLC nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Fehlende Erlaubnis ist mögliches Indiz für Anlagebetrug

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein Warnzeichen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Derzeit gibt es zahlreiche Firmen, die Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen über das Internet anbieten. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind, die Zinsen realistisch erscheinen und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit können aber betrügerische Angebote dahinterstecken, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, sollten Sie von einer Investition Abstand nehmen.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Umbrella Capital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 

Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de






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