SEB Immoinvest – Schadensersatz für geschädigte Anleger! Urteile zugunsten von Anlegern!

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Betroffene Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest (Anlagesumme über 6 Mrd. EURO und hundertausende Anleger) können aufgrund positiver aktueller Urteile neue Hoffnung schöpfen, dass sie nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben müssen.

Die Landgerichte Frankfurt/Main und Berlin haben vor kurzem geschädigten Anlegern von offenen Immobilienfonds wegen falscher Beratung durch die Banken Schadensersatz zugesprochen. In diesem Rahmen erhalten die Anleger ihr investiertes Kapital zurück.

Die Fondsgeschäftsführer des Immobilienfonds SEB Immoinvest haben am 09.05.2012 verlautbaren lassen, dass der Fonds aufgelöst werden muss. Die Anleger müssen sich nun auf eine langwierige Abwicklungsphase einstellen, wobei immer die Ungewissheit bleibt, welches Ergebnis diese für den einzelnen Anleger bringen wird. Es bleibt zu befürchten, dass mit erheblichen Kapitalverlusten zu rechnen ist.

Gravierende Folgen, die die betroffenen Anleger jedoch nicht widerstandslos hinnehmen müssen. Vielmehr sollten geschädigte Anleger von spezialisierten Rechtsanwälten anwaltlich überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken geltend gemacht werden können. Dass solche Schadensersatzansprüche erfolgsversprechend für Anleger erstritten werden können, zeigen die aktuelle Urteile. Hierbei haben die Gerichte festgestellt und geurteilt, dass Anleger von den Banken über das Schließungsrisiko hätten aufgeklärt werden müssen und dass die Banken aufgrund unterlassener Aufklärung Schadensersatz leisten müssen.

Diese Urteile sind richtungsweisend. Die beratenden Banken haben fast nie über das bestehende Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Es bestehen somit in einer Vielzahl von Fällen sehr gute Erfolgsaussichten für einen etwaigen Schadensersatzprozess.

Aufgrund dieser positiven Urteile haben die Rechtsanwälte Wöhrle & Schick eine Reihe weiterer Klagen für betroffene Anleger vorbereitet und werden diese nunmehr zur Durchsetzung der Anlegeransprüche bei Gericht einreichen.  Ansprüche können weiterhin unter anderem darauf gestützt werden, dass der Immobilienfonds fälschlicherweise als bessere Alternative zu Festgeldanlagen dargestellt und als sicher angepriesen wurde. Weiterhin wurde oftmals nicht auf hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlte Rückvergütungen hinreichend hingewiesen. Anleger, die die eingetretenen Schäden ebenfalls nicht hinnehmen möchten, sollten jedoch rasch handeln, da möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung auch im Jahr 2012 die Verjährung droht.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.

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