SEB Immoinvest - Schicksal entscheidet sich am 07.05.2012

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Wie die Stiftung Warentest in Ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, soll sich das Schicksal des Fonds - der nunmehr seit fast 2 Jahren geschlossen ist - am 7. Mai 2012 entscheiden. Dann wird der Fonds für einen Tag geöffnet und die Zukunft des Fonds hängt dann von der Reaktion der Anleger ab.

Anteilseigner des SEB Immoinvest, die ihre Fondsanteile verkaufen wollen, sollten daher noch vor dem 7. Mai 2012 eine entsprechende Weisung an ihre Depotstelle geben. Die Verkaufsaufträge werden gebündelt und dann am  7. Mai ausgeführt. Dies gilt allerdings nur dann wenn das vorhandene Barvermögen des Fonds dafür ausreicht. Dieses liegt nach Angaben der Fondsgesellschaft zurzeit bei mehr als 30 Prozent des Fondsvolumens. Geht der Plan auf, d.h. können die Verkaufsaufträge aus dem vorhandenen Barvermögen bedient werden, bleibt der Fonds ab diesem Zeitpunkt dann geöffnet.

Er soll dann aber ab dem folgenden Tag den Vorschriften des neuen Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG) unterworfen werden. Das hätte Folgen für Anleger:

 Anleger könnten dann nicht mehr täglich über ihre Anteile verfügen, sondern müssen ein Jahr warten, um im Falle eines Verkaufs an ihr Geld zu kommen.

  • Anleger dürften nur Anteile im Wert von höchstens 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr verkaufen.
  • Für Bestandskunden würde eine neue Kündigungsfrist von 12 Monaten gelten.
  • Für Neuanleger gilt dann eine neue Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.

Sollte der Fonds nicht genug Vermögen haben, um alle Verkaufswilligen zu bedienen, bleibt er dauerhaft geschlossen und würde, wie andere Immobilienfonds vor ihm, abgewickelt. Anleger, die sich von ihrem Engagement beim SEB Immoinvest trennen möchten, sind dann in einem Dilemma. Entscheiden sich zu viele Fondsbesitzer für einen Verkauf, wird der Fonds zum Schaden aller dichtgemacht. Andererseits bietet sich dem Einzelnen natürlich eine günstige Möglichkeit zum Ausstieg. Nach der angekündigten Wertminderung dürfte ein Anteil um die 52 Euro kosten. Als letzte Möglichkeit bleibt Anlegern, selbst im Falle einer Abwicklung, der Verkauf ihrer Anteile über die Börse. Hier sind allerdings erhebliche Verluste zu erwarten. Anleger, die in die betroffenen Fonds investiert haben, sollten diese kritische Situation dazu nutzen, Ihr Engagement zu überdenken. Häufig bieten sich gute Ansatzmöglichkeiten einer Rückabwicklung. Aus Gesprächen mit zahlreichen von uns vertretenen Mandanten, die im SEB Immoinvest oder vergleichbaren offenen Immobilienfonds (KanAm, DEGI International) engagiert sind, wissen wir, dass bei der Vermittlung der Fonds häufig gegen Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen worden ist. So wurde oftmals nicht über die Gefahr einer Schließung oder gar Rückabwicklung des Fonds und über an die Bank gezahlte Provisionen (sog. „Kick-Backs") aufgeklärt. Anleger, die ihre Fondsanteile ab 2009 erworben haben hätten zudem über die generelle Krise der offenen Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise und bereits erfolgte Schließungen (z.B. bei DEGI INTERNATIONAL) informiert werden müssen.

Die Anleger sollten daher von einem im Kapitalmarktrecht versierten Anwalt die Möglichkeiten einer Rückabwicklung prüfen lassen. Die Kanzlei KKWV vertritt zahlreiche Anleger der betroffenen Fonds und hat Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Bezüglich der Verjährung ist zu beachten: Für Anteile, die nach dem 01.01.2002 erworben wurden, gilt die allgemeine kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Umständen der Falschberatung erhalten hat, zu laufen. Bei Erwerb der Fonds über Banken und Sparkassen ist aber, wenn die Käufe vor dem 04.08.2009 erfolgt sind, die spezielle Verjährungsfrist des § 37a WpHG a. F. zu beachten. Diese stellt auf das Kaufdatum ab. Das bedeutet, dass hier je nach Erwerbszeitpunkt spätestens zum 04.08.2012 eine Verjährung der Ansprüche eintritt.

Kurzprofil
KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit.

Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki


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