SEB Optimix

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Klage auf Schadensersatz gegen die Santander Bank wegen des SEB Optimix eingereicht.

Rechtsanwalt Ulrich Husack hat eine Klage vor dem Landgericht Kiel gegen die Santander Bank als Rechtnachfolgerin der SEB AG eingereicht.

Gegenstand der Klage sind Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Dachfonds SEB Optimix. Hinsichtlich dieses Dachfonds wurde die Rücknahme am 27.2.2012 ausgesetzt. Hintergrund war, dass ein Zielfonds des Optimix, der SEB Immoinvest war, welcher am 6.5.2010 die Rücknahme bereits ausgesetzt hatte.

Begründet wird die Klage einerseits mit Pflichtverletzungen beim Beratungsgespräch und andererseits mit Pflichtverletzungen im Rahmen des Depotvertrages.

Gemäß Nummer 16 der Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft ist die depotführende Bank verpflichtet, bestimmte Informationen an ihre Kunden weiter zu geben. Ein Verstoß gegen diese vertragliche Verpflichtung führt zum Schadenersatz.

Wäre den Klägern im genannten Verfahren die Information übermittelt worden, dass ein Zielfonds die Rücknahme ausgesetzt hatte, so hätten die Kläger den Dachfonds sofort zurückgegeben und hätten dann noch den Nettoinventarwert realisieren können.

Rechtsanwalt Husack ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


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