Sechs Zahn-Implantate verloren: 7.000 Euro Schmerzensgeld

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Dortmund hat einen Zahnarzt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Die am 27.04.1952 geborene Mandantin ließ sich beim Beklagten nach Entfernung sämtlicher Zähne im Oberkiefer acht Implantate einsetzen, nämlich vier auf der linken und vier auf der rechten Oberkieferseite. Nach Einbringen der Implantate bildeten sich ein Abszess in regio 13, 14 und weitere Entzündungen bis hin zur Perforation der Kieferhöhle aus. Alle acht Zahnimplantate mussten von einem Nachbehandler wieder entfernt werden.

Im Krankenhaus wurde nach 3-wöchiger Antibiotika-Behandlung der Defekt der Kieferhöhle operativ geschlossen. Die Implantate mussten nach Kieferaufbau und Knochenverpflanzung neu eingesetzt werden. Ebenso hat die Kammer die Kosten für ein Privatgutachten vor dem Prozess in Höhe von 1.500 Euro als erstattungsfähig angesehen. Der Verlust von Implantaten sei ein typisches Behandlungsrisiko und stelle oftmals keinen Behandlungsfehler dar. Es sei deshalb nachvollziehbar, dass die Mandantin sich vor der Klage einen Rat durch einen Sachverständigen eingeholt habe, weil sie nicht rechtsschutzversichert gewesen sei. Der vom Gutachter geltend gemachte Betrag von 1.500 Euro sei angemessen. Der Zahnarzt muss auch sämtliche Folgekosten der Behandlung und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren erstatten.

(LG Dortmund, Urteil vom 07.05.2014, AZ: 4 O 154/12)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Koch

Beiträge zum Thema