SEG Smart Energy Group AG stoppt unerlaubte Einlagengeschäfte

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Gegenüber der SEG Smart Energy Group AG, Eschen, Liechtenstein hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer Mitteilung eigenen angeordnet, unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte sofort abzuwickeln.

Von der SEG Smart Energy Group AG wurden laut BaFin Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen verkauft und die Gesellschaft ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten. Die Kunden haben für einen fixen Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins bezahlt. Nach Auffassung der BaFin stellt dieser Pachtzins eine ratierliche Rückzahlung dar.

Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG nach Meinung der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft, ohne über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Möglichkeiten für Anleger, die der SEG Smart Energy Group AG Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die der SEG Smart Energy Group AG Kapital für den Erwerb von Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt haben, sollten von einem versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Soweit nach Auffassung der BaFin unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben worden sind, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügte, kann sich ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft oder auch deren Verantwortliche durchsetzen lassen.

Denn im Falle eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch die Verantwortlichen gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die in die SEG Smart Energy Group AG Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 07.09.2018


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