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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung bei Personenschäden ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Hagen – vom 03. Juni 2016

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Vergessene Kompresse nach Entfernung von Blasensteinen, 25.000,- Euro, LG Hagen, Az.: 2 O 17/15

Chronologie:

Der Kläger litt unter Blasensteinen, die operativ entfernt wurden. Anlässlich dieser Operation wurde versehentlich ein Bauchtuch vergessen, was zu einem Infektionsgeschehen führte. Diverse Revisionseingriffe waren erfolgreich.

Verfahren:

Das Landgericht Hagen hat es angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage nicht für nötig erachtet, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen und schlug den Parteien eine gütliche Einigung über insgesamt 25.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch bei eindeutigen Sach- und Rechtslagen verweigern Haftpflichtversicherer immer wieder eine angemessene Regulierung, so wie hier. In solchen Fällen muss der geschädigte Patient unnötig gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, was die Gerichtsbarkeit belastet, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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