Selbstanzeige | Steuerstrafrecht | strafbefreiende Wirkung einer wirksamen Selbstanzeige

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In Deutschland Steuerpflichtige mit einem Bankkonto in der Schweiz sollten sich aufgrund der aktuellen Pressemeldungen ab 11. Juli 2012 umgehend von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Steuerberater/einer Steuerberaterin über die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Selbstanzeige im konkreten Fall fachkundig beraten lassen, wenn die Kapitalerträge bisher nicht ordnungsgemäß den Finanzbehörden erklärt worden sein sollten.

Das geplante Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt könnte zwar mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft treten. Dennoch sollten sich aufgrund der aktuellen Pressemeldungen alle in Deutschland Steuerpflichtigen mit einem Bankkonto in der Schweiz schnell fachkundig über die Möglichkeit einer Selbstanzeige im konkreten Fall beraten zu lassen, wenn Kapitalerträge bisher nicht ordnungsgemäß erklärt worden sein sollten.

Wenn Sie sich im Hinblick auf einer Selbstanzeige beraten lassen wollen, erhalten Sie derzeit zeitnah einen Termin.

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes - einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte von Heidelberg - und ist an Werktagen von montags bis freitags von 07:00 Uhr - 19:00 Uhr unter der Rufnummer 06221/97 99 20 telefonisch erreichbar.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Steuerrecht, Strafrecht

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