Sensationell einfach: So schnell wird (jede) fristlose Kündigung unwirksam

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Irgendwann hat nichts mehr geholfen. Das Geld hat einfach nicht mehr ausgereicht. Der Mieter versuchte alles, damit er alle seine Rechnungen bezahlen konnte. Er schob das Geld hin und her. Am Ende hat es einfach nicht mehr funktioniert. Auch das Sparen hat nicht mehr geholfen. Erst wurden einige Rechnungen unpünktlich bezahlt. Dann zahlte er keine Rechnungen. Schließlich zahlte der Mieter auch keine Miete. Was nun?

Fristlose Kündigung

Viele Vermieter denken sich, dass es sich um ein Versehen handelt. Es erfolgt ein freund­licher Hinweis, dass die Miete noch nicht bezahlt wurde. Danach kommt eine Mahnung. Es vergehen weitere Monate. Noch eine Mahnung. Nach drei Monaten und zwei Mahn­ungen ist meistens keine Mahnung mehr im Briefkasten. Vielmehr liegt im Briefkasten die fristlose Kündigung.

Räumungsklage 

Der Mieter muss die Wohnung nun innerhalb von wenigen Tagen räumen. Viele Mieter schaffen dies nicht. Die Folge? Der Vermieter erhebt beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage. Nach wenigen Tagen ist der gelbe Brief im Briefkasten. Die Räum­ungsklage wurde zugestellt. 

Letzte Rettung noch möglich

Jetzt läuft eine ganz wichtige Frist. Der Mieter kann innerhalb von zwei Monaten diese fristlose Kündigung zum Fall bringen. Durch eine einfache Maßnahme wird die Kündigung unwirksam. Der Mieter muss die rückständige Miete an den Mieter vollständig bezahlen. Mit dem Ausgleich aller Mietschulden wird die fristlose Kündigung unwirksam. 

Wirklich jede fristlose Kündigung? 

Nicht ganz. Jeder Mieter hat hierfür nur einmal die Chance. Er kann dies nur alle zwei Jahre ausüben. Der Mieter kann auch staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

Ein kleines Problem bleibt!

Viele fristlose Kündigung umfassen auch eine ordentliche Kündigung. Diese Kündigung ist meistens wirksam. Die unpünktliche Zahlung ist ein Kündigungsgrund. Der Mieter hat gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen. 

Zusammenfassung 

Mit der vollständigen Bezahlung der Mietschulden kann eine fristlose Kündigung zu Fall gebracht werden. Die ordentliche Kündigung kann durch die Zahlung jedoch nicht zum Fall gebracht werden. Durch die Zahlung gewinnt man jedoch wertvolle Zeit bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Vielleicht kann der Mieter durch die Mitteilung von sozialen Gesichtspunkten noch weitere Wochen herausholen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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