Sensationelles Urteil: Mercedes-Benz wegen Thermofenster verurteilt

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Das Landgericht Stuttgart sprach dem Kläger einen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Die Klagepartei erwarb am 04.12.2020 einen Mercedes Benz Transporter, Typ Vito als Gebrauchtwagen. Die Mercedes-Benz Group AG wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 26.525,44 Euro nebst Zinsen verurteilt.

LG Stuttgart folgt Auffassung des Europäischen Gerichtshofs

Der in dem Transporter, Typ Vito verbaute Motor OM651 weist ein unzulässiges „Thermofenster“ auf. Die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen wird mittels der sog. Abgasrückführung gewährleistet, bei dieser werden die Abgase in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierbei wird der Stickoxidausstoß verringert.  Die technische Ausgestaltung der Software führt allerdings dazu, dass diese Abgasrückführung lediglich in einem Temperaturabschnitt von 15°C bis 33°C (zum Vergleich die Durchschnittstemperatur in Deutschland liegt bei 10,4°C) ordnungsgemäß funktioniert. Folglich werden außerhalb dieser Temperaturgrenzen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten, was zu einer übermäßigen Belastung der Umwelt führt. 

Das LG Stuttgart folgt damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs, wonach das „Thermofenster“ eine Verletzung der maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften der VO (EG) 715/2007 darstellt. Dadurch, dass die Vorgaben der VO (EG) 715/2007 nicht eingehalten wurden, wurde die Gefahr begründet, dass die Zulassung des Fahrzeugs jederzeit durch die zuständige Behörde widerrufen werden konnte. Dem KBA – als zuständiger Typengenehmigungsbehörde – wurde diese Motorsteuerung bei der Genehmigung des Fahrzeugs nicht offengelegt. Die Typengenehmigung für das Fahrzeug hätte somit niemals ausgestellt werden dürfen. Diese Nichtangabe der Motorsteuerung wurde seitens des Gerichts als Täuschung der Behörde erkannt und begründete die sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers.

Kauf nach Update!

Eine weitere Besonderheit in zugrundeliegendem Verfahren liegt darin, dass das Software-Update, welches Mercedes-Benz zur Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen zur Verfügung stellt, zum Zeitpunkt des Kaufes bereits in die Motorsteuerungssoftware integriert war. Das LG Stuttgart sprach trotzdem eine Verurteilung von Mercedes-Benz aus und folgte der Rechtsansicht der Verbraucherschützer, wonach die relevanten Grenzwerte trotz Updates nicht eingehalten werden. 

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Foto(s): https://www.seew-werbeagentur.de/

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