SHB Altersvorsorgefonds, FFB und München, Renditefonds 6 und die Insolvenz der FIHM AG

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Die Anleger der Immobilienfonds SHB Renditefonds 6, SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München sowie SHB Altersvorsorgefonds müssen sich mit der dritten Wendung der Ereignisse im Umfeld der SHB Fonds auseinandersetzen. Am 22.02.2013 reichte die FIHM Fonds und Immobilien Holding AG, die Muttergesellschaft des Fondsanbieters SHB AG, einen Insolvenzantrag ein.

Was bedeutet der Insolvenzantrag für die SHB Fonds?

Da es sich bei den Immobilienfonds SHB Renditefonds 6, SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München sowie SHB Altersvorsorgefonds um rechtlich eigenständige Gesellschaften handelt, bedeutet der Insolvenzantrag nicht, dass die Fonds „automatisch" mit in die Insolvenz gehen. Welche praktischen Konsequenzen sich ergeben, kann momentan noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

Bereits zuvor mussten die Anleger der Fonds SHB Renditefonds 6, SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München sowie SHB Altersvorsorgefonds sich im Februar 2013 bereits mit anderen schlechten Nachrichten auseinandersetzen. So wurde ihnen im Anschreiben einer - durchaus kontroversen - Abstimmung mitgeteilt, dass die wirtschaftliche Lage ihres Fonds schlecht sei. Für Wirbel sorgte jedoch vor allem eine Großrazzia bei der S&K Gruppe. Deren Gründer waren erst vor wenigen Monaten bei FIHM AG eingestiegen.

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, des SHB Renditefonds 6 oder des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, die angesichts dieser Ereignisse rechtlichen Beistand wünschen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche Optionen den Anlegern offen stehen. Davon unabhängig können sich Anleger der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der SHB Interessengemeinschaft (www.shb-interessengemeinschaft.de).

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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