SHB Fonds, SHB Altersvorsorgefonds, SHB Renditefonds 6, SHB Fürstenfeldbruck und München, Kündigung, Rate

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Es waren nicht wenige Entwicklungen, mit welchen sich Anleger der Fonds SHB Altersvorsorgefonds, SHB Renditefonds 6 und SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München in der vergangenen Zeit auseinandersetzen mussten. Binnen weniger Wochen mussten bzw. müssen sie sich zwei Abstimmungen, dem Fall S&K, Insolvenzen verschiedener SHB Gesellschaften (nicht der SHB Fonds!) und der anstehenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung befassen.

Dies kann bei Anleger die Frage auslösen, ob bzw. wie sich von ihrer Beteiligung an ihrem jeweiligen SHB Fonds trennen können bzw. ob sie ihre monatlichen Raten weiterbezahlen müssen. Wenn Anleger über solche Schritte nachdenken, sollten sie keine Maßnahmen ohne fachanwaltliche Beratung einleiten. Denn zwischen einem Anleger und dem jeweiligen SHB Fonds bestehen Verträge - die Regelungen in diesen Verträgen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung geschehen kann. Weiterhin kann ein Rechtsanwalt auch prüfen, ob es Alternativen zu einer Kündigung gibt.

Ratenzahlungen an SHB Fonds nicht einfach ohne Rechtsrat einstellen

In den Verträgen, die zwischen dem Anleger und dem SHB Fonds bestehen, ist auch geregelt, dass Anleger ihre monatlichen Raten zu zahlen haben. Wenn ein Anleger nun „eigenmächtig" beschließt, die Zahlungen einzustellen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Vertragsverletzungen können aber negative Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher dringend abzuraten, ohne Rechtsrat die Ratenzahlungen an den jeweiligen SHB Fonds einfach auf eigene Faust einzustellen.

Anleger, die wissen möchten, ob und wie sie sich wirksam von ihrer Beteiligung an einem SHB Fonds trennen können bzw. wie sie hinsichtlich ihrer Raten (Immorente bzw. Immorente Plus) verfahren sollten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Bei einer fachanwaltlichen Beratung kann nicht nur geklärt werden, ob eine „Kündigung" oder ähnliches möglich ist, sondern es können auch weitere Trennungsmöglichkeiten (oder auch Schadensersatzansprüche) abgeklärt werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits zahlreiche Anleger verschiedener SHB Fonds (vor allem Anleger der Fonds SHB Altersvorsorgefonds, SHB Renditefonds 6 und SHB Fürstenfeldbruck und München). Darüber hinaus können sich Anleger verschiedener SHB Fonds auch der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen über die Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich auf der Internetseite www.shb-interessengemeinschaft.de

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