SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds: Weitreichende Abstimmung – Was können Anleger tun?

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Die Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München erreichte ein Schreiben mit einer zwiespältigen Botschaft. Zum einen wurde mitgeteilt, dass sich der Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München in einer „wirtschaftlich kritischen Situation" befinde und dass in der Vergangenheit „gravierende Fehlentscheidungen getroffen" worden seien. Zum anderen sollen die Anleger über eine Kapitalerhöhung, die einen neuen Geschäftsführer an Bord holen soll, abstimmen. Auch sollen die Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München über eine Neuordnung des Fondsbeirats abstimmen.

Den Anlegern gegenüber wird die Abstimmung als notwendiger Schritt vorgestellt, um nach einem Wandel bei der Muttergesellschaft des Emissionshauses SHB Innovative Fondskonzepte AG den Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München auf die Erfolgsspur zurückzuführen. Über dieses Ansinnen sollen die Anleger in einem schriftlichen Umlaufverfahren bis zum 19.02.2013 abstimmen. Welche Entscheidung die Anleger treffen, hängt von deren individueller Beurteilung der vorgestellten Alternativen ab. Auf jeden Fall sollten die Anleger keinesfalls eine übereilte Entscheidung treffen und die vorgestellten Beschlussempfehlungen gründlich überprüfen und durchdenken.

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Ergebnis am Ende erzielt werden wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als „sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als „sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anleger der Prospekt des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.

Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München, die fürchten, vor der Investition falsch beraten worden zu sein, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema SHB Immobilienfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Rubrik „Aktuelle Fälle" auf www.dr-stoll-kollegen.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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