Short, sharp, shock - Mehr als 5,2 Millionen neue Fälle bei den überlasteten Staatsanwaltschaften!

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Mehr als 5,2 Millionen neue Fälle bei den Staatsanwaltschaften gab es 2022 in der Bundesrepublik. Das ist erneut eine neue Rekordzahl. Es gibt viel mehr Anzeigen, weil u. a. vermehrte Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder auch infolge jüngster Strafverschärfungen verfolgt werden. Nach den neusten Berichten ist die Strafjustiz so belastet, dass sie kaum noch in der Lage sei, mit den wachsenden komplexen Problemen Schritt zu halten. Bundesweit sollten allein in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten 1.500 Juristinnen und Juristen fehlen.

In unserer Einwanderungsgesellschaft ist der Prozessdauer eines Ermittlungsverfahrens jedoch nicht nur von persönlicher, sondern auch von prozessökonomischer und gesellschaftlicher Bedeutung.

Die Verfahrensgarantie des Beschleunigungsgebotes, welche als Ausdruck von Art. 2 Abs. 1 GG und 20 Abs. 3 GG  und durch europäischen Vorschriften z.B. Art. 5 und 6 EMRK sowie einzelnen Regelungen des Jugendstrafrechts vom Gesetzgeber geregelt ist, wird durch die Überlastung der Staatsanwaltsschaften gefährdet.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass der kriminalpolitische Ruf eine zeitlich effiziente Jugendstrafrechtsverfahrensgestaltung notwendig ist.

Die verspäteten Sanktionen des Staates helfen in solchen Fällen kaum weiter. Schon bei normaler Jugendkriminalität taugt die Schockwirkung des Jugendarrestes nicht viel. Bei Rückfallquoten um die 80 Prozent kann wissenschaftlich nicht von einem effizienten staatlichen Instrument sprechen. Im Gegenteil ist ein offenes Geheimnis, dass viele Jugendliche hier erst richtig mit einer kriminellen Subkultur in Kontakt kommen und schließen Freundschaften fürs Leben.

Die Gemeinschaft von Menschen mit unterschiedlichen Gedanken, Gefühlen, Gewohnheiten und Erfahrungen erfordert eine soziale Ordnung des Zusammenlebens. Die Frage nach der Struktur dieser sozialen Ordnung erscheint keinesfalls neu und stellt sich seit der Entstehung der Menschheit. Soziale Ordnung steht im permanenten Spannungsverhältnis zwischen Sein und Sollen. 

Die Tatsache, dass eine Gesellschaftsstruktur existiert, begründet noch nicht den Anspruch, dass sie in dieser Form immer gelten sollte. Obwohl keine gesellschaftliche Ordnungsstruktur den idealen Gehalt der Gerechtigkeit verwirklichen kann, muss man sich von diesem Ideal leiten lassen, sonst würde die Ordnungsstruktur zusammenbrechen. 

Das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen verändert sich mit der Zeit sowie aufgrund von Erfahrungen. 

Besagte individuelle Veränderungen verursachen gesellschaftliche Veränderungen. Rechtssetzung als Mittel zur Reform von Religion und Gesellschaft verändert die Wahrnehmung über die Macht der Ohnmächtigen. In Wirklichkeit kann die Ohnmacht und Ungerechtes Strafjustiz produktiv sein; und staatliche Ungerechtigkeit produziert Wirkliches. Sie produziert Gegenstandsbereiche und Wahrheitsrituale: das Individuum und seine Erkenntnis sind Ergebnisse dieser Produktion. 

Wir haben aber nicht zu vergessen, dass das Ziel des Rechts der Friede ist, das Mittel dazu der Kampf. Solange das Recht sich auf den Angriff von Seiten des Unrechts gefasst halten muss, wird ihm der Kampf nicht erspart bleiben.


Foto(s): dr dr iranbomy

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