Sie sind von der medical4business GmbH abgemahnt worden ?

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Nachfolgend erfahren Sie Einzelheiten über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der medical4business GmbH:

Rechtsanwältin Anna Kastner, Maximiliansplatz 17, 80333 München, spricht namens und kraft Vollmacht der medical4business GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen angeblichen Mitbewerber im Fernabsatzhandel aus.

Die abmahnende medical4business GmbH lässt durch Frau Rechtsanwältin Kastner mitteilen, ein im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung tätiges Unternehmen zu sein und eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten zu vertreiben. Dies erfolge auch im elektronischen Geschäftsverkehr.

Der Abgemahnte stehe daher in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur medical4business GmbH.

Was wird von der medical4business GmbH abgemahnt?

Gegenstand der Abmahnung der medical4business GmbH sind fehlende Grundpreisangaben und somit ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PangV) innerhalb des streitgegenständlichen Angebotes des Abgemahnten.

Rechtlicher Hintergrund:

Nach § 2 Absatz 1 PangV hat derjenige, der Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt.

Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe sind nach einhelliger Meinung „abmahnfähig“, da es sich bei § 2 PAngV um eine sogenannte Marktverhaltensregelung handelt.

Forderungen der medical4business GmbH?

Die medical4business fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner habe die medical4business GmbH gegen den Abgemahnten einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der durch die Abmahnung entstandenen Kosten, welche nach einem Gegenstandswert von 15.000,- Euro berechnet werden. Daraus resultiert ein seitens der medical4business GmbH geltend gemachter Zahlungsanspruch von 1.029,35 Euro.

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Gerade bei Abmahnungen aus dem Themenbereich fehlende Grundpreisangaben sollte gut überlegt werden, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

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