„Silver Linings“ – Abmahnungen von Sasse & Partner

  • 3 Minuten Lesezeit

 Abmahnung von Sasse & Partner wegen „Silver Linings" erhalten? - Was betroffene Anschlussinhaber jetzt wissen müssen.

Im Namen der Senator Film Verleih GmbH versendet die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Silver Linings". Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass streitgegenständliche Filmwerk durch die Nutzung sogenannter Filesharingbörsen wie eMule, oder dem BitTorrent-Netzwerk heruntergeladen zu haben, es hierdurch anderen Internetnutzern zugänglich gemacht zu haben und hierdurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen zur Abgeltung aller entstandenen Kosten und Schadenersatzansprüche einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,- Euro zahlen und daneben eine sogenannte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Was Anschlussinhaber tun sollten:

1.   Ruhe bewahren

2.   Gegnerische Seite nicht kontaktieren

3.   Zunächst nichts unterzeichnen oder bezahlen

4.   Spezialisierten Anwalt einschalten

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet urheberrechtlicher Abmahnungen bundesweit eine der führenden Kanzleien. Im Namen von Rechteinhabern mahnen die Rechtsanwälte von Sasse & Partner monatlich hunderte Haushalte ab. „Silver Linings" ist eine aktuelle US-amerikanische Tragikomödie, die auf einschlägigen Webseiten zum Austausch in Filesharing-Netzwerken angeboten wird.

Was ist eine „Abmahnung"?

Eine Abmahnung ist der erste Kontakt des Rechteinhabers mit einem Rechtsverletzer. In ihr wird mitgeteilt, dass eine Rechtsverletzung bekannt geworden ist. Daneben wird dazu aufgefordert, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Sie ist zwingend abzugeben, da nur durch die Abgabe einer solchen die vom Gesetz nach erstmaliger Tathandlung vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann und damit die Voraussetzung für ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren entfällt.

Vorsicht vor Selbsthilfe aus dem Internet

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden: Sie geht in einigen Teilen weit über das Mindestmaß hinaus, das vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr nach § 97 Abs. 1 UrhG gefordert wird. Vor allem müssen Sie sich nicht zu einer Zahlung der Abmahnungssumme verpflichten! Es kommt für die Unterlassungserklärung im Wesentlichen darauf an, zu erklären, die Rechte von Senator Film wegen des Werkes „Silver Lining" in Zukunft nicht durch das Bereitstellen in Tauschbörsen zu verletzen. Dies sind nur einige der Besonderheiten in den vorgelegten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen der Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner.

Hier kommt es bei der Unterlassungserklärung auf die richtige Formulierung an, insbesondere da die Unterlassungserklärung ohne zeitliche Begrenzung abgegeben wird. Als Anwälte mit einer Erfahrung aus über 20.000 Fällen dieser Art, kennen wir hier die richtigen und aktuellen Formulierungen genau und können auch Ihnen eine sichere Unterlassungserklärung anfertigen, wenn Sie mögen.

Am Rande sei noch ein Wort der Warnung vor Unterlassungserklärungen aus Internetforen und Selbsthilfeseiten ausgesprochen. Diese werden von Laien verfasst und bieten keine Gewähr der Rechtssicherheit. Zudem ist es mit der Abgabe der Unterlassungserklärung keineswegs getan, da ja weiterhin die Zahlungsaufforderung im Raum steht. Mehr dazu erfahren Sie auch in folgendem Artikel

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus

Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch unter unserer Hotline 0800-866 22 66 oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite www.abmahnhelfer.de Kontakt zu uns aufzunehmen. Gerne können Sie uns Ihren Sachverhalt schildern. Daran anschließend erhalten Sie eine erste kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, in der Ihnen die Rechtslage erläutert wird. Daraufhin erhalten Sie von uns am Telefon ein unverbindliches Angebot, wenn wir für Sie tätig werden sollen. Durch niedrige Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistung zu fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihr abmahnhelfer.de Team.


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