Simon und Partner versenden zweite Mahnschreiben wegen Tauschbörsennutzung
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Die Kanzlei Simon und Partner hat offenbar mittelerweile begonnen ein Mahnschreiben an diejenigen zu versenden, die bisher nicht bereit waren dem Zahlungsbegehren der Kanzlei nachzukommen.
Nach meiner Auffassung sollten die Adressaten entsprechender Schreiben erst einmal in Ruhe durchatmen. Der geforderte Betrag von regelmäßig um EUR 1500 ist nach meiner Meinung nicht in der konkreten Höhe durchsetzbar.
Zwar mag es sein, dass die Kanzlei es schafft, Ihre Abmahnkosten durchzusetzen, die EUR 1000 Schadensersatz werden die Gerichte nicht so einfach zuerkennnen, wie sich dies die Kanzlei Simon und Partner wünschen mag.
Es wird empfohlen anwaltlichen Rat einzuholen. Ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch zur Auslotung der Chancen und Risiken anwaltlicher Vertretung biete ich an.
Mehr Informationen unter www.dr-wachs.de
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