Abmahnung: Simon Graeser für Daniel Simon | fehlende Urhebernennung

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Die Simon Graeser Rechtsanwalts PartG mbB aus München mahnten im Auftrag des Berufsfotografen Daniel Simon den Herausgeber einer Mitgliederzeitschrift ab. Grundlage der Abmahnung ist eine angeblich nicht erfolgte Urhebernennung.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in einer Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift ein Bild von Daniel Simon verwendet zu haben, ohne ihn hierbei als Urheber des Bildes zu nennen. Der Abgemahnte soll hierdurch das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft aus §§ 72 I, 13 UrhG verletzt haben. 

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Abgemahnte wird zudem aufgefordert zur Herkunft des Bildes und zu dem Zeitpunkt der Einbindung des Bildes Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus soll er Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten erstatten. Der Höhe des Schadensersatzes wird hierbei mit 350,00 Euro beziffert. Für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten wird ein Gegenstandswert von 8.350,00 Euro zugrunde gelegt. Die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sollen sich demnach auf 887,03 Euro belaufen. Somit soll sich der insgesamt zu zahlende Betrag auf 1.237,03 Euro belaufen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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