Sind Forderungen vom Finanzamt bei einer Privatinsolvenz von der Befreiung umfasst? Tipps & Regeln

  • 3 Minuten Lesezeit

Einleitung

Viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, hoffen auf eine vollständige Schuldenbefreiung. Doch wie sieht es mit Schulden beim Finanzamt aus? Können Steuerschulden erlassen werden, oder gibt es hier besondere Regelungen? In diesem Artikel klären wir, ob Forderungen vom Finanzamt in einer Privatinsolvenz erfasst sind, welche Ausnahmen bestehen und welche Möglichkeiten es gibt, Steuerverbindlichkeiten zu reduzieren.

I. Rechtlicher Bezug: Sind Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst?Grundsätzlich fallen auch Forderungen des Finanzamts unter eine Privatinsolvenz und können im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen werden. 

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

1. Steuerschulden aus vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 302 InsO): Diese bleiben trotz Insolvenz bestehen.

2. Geldstrafen und Bußgelder: Falls das Finanzamt Strafzahlungen wegen Steuerdelikten verhängt hat, sind diese nicht erlassfähig.

3. Neue Steuerforderungen nach Insolvenzeröffnung: Nur Schulden, die vor dem Antrag auf Privatinsolvenz entstanden sind, können erlassen werden. Neue Steuerverbindlichkeiten müssen regulär beglichen werden.

Wer also Steuerschulden ohne strafrechtlichen Hintergrund hat, kann im Regelfall mit einer Restschuldbefreiung rechnen. Dennoch ist es wichtig, rechtzeitig zu prüfen, ob eine solche Befreiung in einem individuellen Fall möglich ist.

II. Erfolgsberichte: Praxisbeispiele aus dem echten Leben

Fall 1: Restschuldbefreiung für reguläre Steuerschulden

Herr M. hatte hohe Steuerschulden aus Nachzahlungen der letzten Jahre. Nach einem gescheiterten Ratenzahlungsversuch meldete er Privatinsolvenz an. Da keine Steuerhinterziehung vorlag, wurden seine Schulden nach drei Jahren Restschuldbefreiung vollständig erlassen.

Fall 2: Ausnahme durch Steuerhinterziehung 

Frau K. hatte Steuerschulden, die durch falsche Angaben beim Finanzamt entstanden waren. Da eine Steuerhinterziehung festgestellt wurde, musste sie diese Schulden trotz Insolvenz weiter begleichen. Eine vollständige Entlastung war hier nicht möglich.

III. Expertenmeinung: Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt über Steuerschulden in der Privatinsolvenz

Laut Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt von der Anwaltskanzlei Schmidt ist es entscheidend, frühzeitig eine rechtliche Prüfung der Steuerschulden vorzunehmen: "Steuerschulden können grundsätzlich in die Privatinsolvenz einbezogen werden. Wer jedoch Schulden aus Steuerhinterziehung hat, sollte sich rechtzeitig beraten lassen, um eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Einigung mit dem Finanzamt zu suchen."

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IV.FAQ – Häufige Fragen zu Steuerschulden in der Insolvenz

1. Was passiert mit neuen Steuerschulden nach Insolvenzeröffnung?

Neue Steuerforderungen sind von der Restschuldbefreiung nicht umfasst und müssen regulär bezahlt werden.

2. Wie erkennt das Finanzamt eine Steuerhinterziehung?

Wenn Steuererklärungen nachweislich falsche Angaben enthalten oder Einnahmen verschwiegen wurden, kann das Finanzamt eine Steuerhinterziehung annehmen.

3. Kann ich mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn ich in der Insolvenz bin?

In manchen Fällen lässt sich eine Stundung oder Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren. Dies sollte jedoch vor der Insolvenzeröffnung geprüft werden.

V.Fazit

Forderungen des Finanzamts sind grundsätzlich in der Privatinsolvenz umfasst, sofern keine Steuerhinterziehung vorliegt. Wer hohe Steuerschulden hat, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um eine passende Lösung zu finden.

VI. Call to Action

Haben Sie Steuerschulden und erwägen eine Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt in der Anwaltskanzlei Schmidt für eine professionelle Beratung!

VII. Glossar

  • Restschuldbefreiung: Der Erlass der verbleibenden Schulden nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens.
  • Steuerhinterziehung: Die vorsätzliche oder fahrlässige Angabe falscher oder unvollständiger Steuerdaten.
  • Privatinsolvenz: Ein gerichtliches Verfahren zur Entschuldung von Privatpersonen.
  • Insolvenzordnung (§ 302 InsO): Gesetzliche Regelung zu nicht erlassbaren Forderungen in der Insolvenz.

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