S&K-Fonds – Insolvenzverwalter fordert Geld von Anlegern zurück

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Im Zuge der Pleite der S&K-Finanzgruppe im Jahr 2013 mussten sich Tausende von Anlegern wohl mit dem Totalverlust ihres investierten Kapitals abfinden. Denn ob im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens noch mit Rückflüssen gerechnet werden kann, ist mehr als fraglich.

Doch nun droht den Anlegern weiteres Ungemach: Der Insolvenzverwalter fordert nun von den Anlegern auch die in der Vergangenheit ausgezahlten Ausschüttungen aus den S&K-Fonds zurück. Erste Rückforderungsschreiben datierten vom Dezember 2016. Begründet wird dies damit, dass es sich bei den angebotenen Kapitalanlagemodellen um Betrug (Schneeballsystem) gehandelt habe und die Zahlungen an die Anleger daher ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Solche rechtsgrundlosen (unentgeltlichen) Zahlungen kann der Insolvenzverwalter grundsätzlich nach den §§ 134, 143 InsO zurückfordern.

Verständlich, dass sich die Anleger doppelt benachteiligt fühlen. Zum einen ist das eingesetzte Kapital durch die Insolvenz verloren, zum anderen müssen nun auch die Ausschüttungen, die der Anleger im Vertrauen auf deren Rechtmäßigkeit entgegengenommen hat, zurückerstattet werden.

Die KKWV-Anwaltskanzlei, die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert ist, beobachtet in den letzten zwei Jahren leider einen gewissen Trend bei den Insolvenzverwaltern zur Anfechtung solcher Zahlungen. Anstatt sich um die Enttarnung verdeckter Geldquellen oder die Realisierung von Haftungsansprüchen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften (z. B. Wirtschaftsprüfer, Vermittlungsgesellschaften) zu kümmern, werden diejenigen, die ohnehin schon ihr in gutem Glauben investiertes Geld verloren haben, nun nochmals in Anspruch genommen.

Auch wenn ein solcher Rückforderungsanspruch nach der InsO grundsätzlich besteht, unterliegt er doch engen Grenzen. Hier ist vor allen Dingen die umfangreiche Rechtsprechung des BGH im Zusammenhang mit der Insolvenz der „Phönix-Gruppe“ von Bedeutung.

Einer derartigen Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters sollte daher keinesfalls ohne die Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nachgekommen werden. Die KKWV-Anwaltskanzlei vertritt eine Vielzahl von Anlegern in vergleichbaren Fällen (z. B. Insolvenzverfahren der Marketing Terminal GmbH) und verfügt über entsprechende weitreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung. Häufig ist hier auch eine gütliche Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich. Zuständig in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki. Diesen erreichen Sie telefonisch oder per E-Mail.

Profil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (Prokon, Infinius AG, Future Business KGaA.)



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