SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Insolvenzantrag und Einleitung eines Schutzschirmverfahrens

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Am 27. September 2017 wurde durch Beschluss des Vorstands der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG ein Insolvenzantrag am zuständigen Amtsgericht in München wegen Überschuldung gestellt. Zudem ist die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens geplant, der operative Betrieb soll fortgeführt werden.

Wie das mittelständische Unternehmen aus dem oberbayerischen Unterneukirchen in einer offiziellen Pressemitteilung vom 27. September 2017 mitgeteilt hat, soll der ehemalige Aufsichtsratschef Olaf Marx als maßgeblicher Aktionär die eigentlich vereinbarte Sanierung blockieren. Der Vorstand der SKW hat befürchtet, dass der Großaktionär auf der für den 10. Oktober 2017 anberaumten Hauptversammlung gegen den vorgeschlagenen Kapitalschnitt stimmen würde.

Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG hat zudem eine Aktie ausgegeben (ISIN: DE000SKWM021). Aktionäre sollten sich deshalb rechtzeitig über ihre Rechte informieren.

Hohe Verluste – Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Selten genügt die erzielte Insolvenzmasse, um die Forderungen aller Insolvenzgläubiger ausreichend bedienen zu können. Bei der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens sollten Betroffene ihre Forderungen form- und fristgerecht zur Forderungstabelle anmelden. Des Weiteren sollten Anleger, die ihre Beteiligung über einen Vertrieb erworben haben, zeitnah reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese können sich im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben.

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