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So kommt es zum Vollstreckungsbescheid

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💡 Der Vollstreckungsbescheid gehört zum gerichtlichen Mahnverfahren. Bevor Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten, wurde Ihnen bereits ein Mahnbescheid zugestellt.



Ablauf des Mahnverfahrens – der Weg bis zum Vollstreckungsbescheid

1. Außergerichtliches Mahnverfahren

Bevor es zum Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid kommt, hat der Schuldner in der Regel bereits eine oder mehrere Mahnungen (Zahlungserinnerungen) erhalten und nicht darauf reagiert.

Eine solche Mahnung wird von Gläubigern versendet, wenn ein festgelegter Zahlungstermin verstrichen ist, ohne dass die offene Forderung beglichen wurde.

Reagiert der Schuldner nicht auf eine Mahnung oder lässt er einen Zahlungstermin ohne Zahlung verstreichen, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen (§ 688 ZPO).


💡 Rechtlich gesehen reicht es, wenn Ihnen eine Mahnung zugeschickt wird oder wenn Sie einen Zahlungstermin nicht einhalten, um einen Mahnbescheid zu beantragen. In der Praxis wird allerdings meistens erst nach der zweiten oder dritten Mahnung ein Mahnbescheid beantragt.



2. Gerichtliches Mahnverfahren

Der Gläubiger beantragt den Mahn­bescheid bei einem speziell zuständigen Amtsgericht.

Mit dem Mahnbescheid beginnt das gerichtliche Mahnverfahren.

Sie erkennen den Mahnbescheid am gelben Briefumschlag (s. Bild).


⚠️ Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie diesen Ernst nehmen. Denn der nächste Schritt ist der Vollstreckungsbescheid und dann kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. 



Ab dem Zustellungsdatum (steht vorne auf dem gelben Umschlag) haben Sie 14 Tage Zeit, die Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen. Dem Mahnbescheid ist ein dafür vorgesehenes Formular beigefügt. 

Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.


💡 Der Gläubiger hat nach Ablauf der zwei Wochen Widerspruchsfrist 6 Monate Zeit, um den Vollstreckungsbescheid zu beantragen.



Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner dann direkt oder über einen Gerichtsvollzieher zugestellt. Er ist ebenfalls erkennbar an einem gelben Umschlag.

In unserem nächsten Rechtstipp erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben.  

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Foto(s): AdvoNeo Schuldnerberatung

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