Solar Millennium AG: Prospekthaftungsansprüche gegen Vorstand vom Gericht bejaht

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In einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.02.2013 wurden die verantwortlichen Vorstände aus den Gründen der Prospekthaftung wegen fehlerhafter Anlegeraufklärung auf Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. In der Entscheidung des Gerichts wurde u. a. ausgeführt:

Der Aufbau und der Inhalt des streitgegenständlichen Prospektes vermittle aus der Sicht des Empfängerhorizontes den Gesamteindruck einer mittelfristigen, rentierlichen, Umweltgesichtspunkte berücksichtigenden Kapitalanlage in ein prosperierendes, gut positioniertes und zukunftsfähiges Unternehmen, ohne dass über die mit einer derartigen Darlehensgewährung verbundenen üblichen Risiken hinaus weitere, insbesondere das Geschäftsmodell insgesamt in Frage stellende und die Rückzahlung der Anleihe gefährdende Risiken bestehen würden.

Das Landgericht nahm eine Prospekthaftung an.


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