Solar Millennium: Erste Prospekthaftungsfrist endet am 29.04.2012

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Prospekthaftungsfrist

Die Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung im engen Sinne verjähren bei der Anleihe 2009 zum 29.04.2012 bzw. an dem folgenden Werktag. Sie können nur gehemmt werden durch eine rechtzeitige Klage, durch einen Güteantrag oder durch Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch die Schuldner. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit der Veröffentlichung des Prospektes. Der Prospekt für die Emission 2009 enthält wesentliche Angaben für die Beurteilung der Anleihen, die sowohl unrichtig als auch unvollständig waren. Es ist wegen der infolge der Prospektmängel kausal eingetretenen Schäden nicht erforderlich, dass der Anleger den Prospekt gelesen hatte.

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 12.07.1982 (BGH vom 12.07.1982 - II ZR 175/81) die generalklauselartige Formel geprägt, dass es für die Frage, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern wesentlich darauf ankommt, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen dem interessierten Publikum vermittelt. Entscheidend ist nicht der Buchstabe, sondern der Gesamteindruck auf einen durchschnittlichen Anleger, der nicht unbedingt mit der in eingeweihten Kreisen gebräuchlichen Schlüsselsprache vertraut zu sein braucht.

Ansprüche gegen  Prospektverantwortliche außerhalb des Insolvenzverfahrens

Wegen der Prospekthaftung im engeren Sinne haften diejenigen, die für den Prospekt die Verantwortung übernommen haben und diejenigen, von denen „der Erlass des Prospektes ausgeht". Es handelt sich um solche Ansprüche, die in § 13 Verkaufsprospektgesetz unter Bezugnahme auf das hier einschlägige Wertpapierprospektgesetz normiert sind, welches für Schuldverschreibungen gilt.

Dieser Anspruch wegen Prospekthaftung berührt nicht die angemeldeten oder noch anzumeldenden Ansprüche in dem Insolvenzverfahren. Es handelt sich bei den Prospekthaftungsansprüchen vielmehr um solche, um die sich jeder Geschädigte außerhalb des Insolvenzverfahrens selbst kümmern muss. Die Durchsetzung der Ansprüche findet unter erleichterten Voraussetzungen in diesem größten Graumarktfall des Jahres 2012 statt.

Weitere Verjährungsfristen

Die Regelverjährungsfrist von drei Jahren im Übrigen ist eine andere. Sie erfasst Ansprüche gegen andere Verantwortliche etwa aus einem beratungsfreien Erwerb, z.B. wenn über Internet gekauft wurde. Auch hier gab es Verhaltens- und Hinweispflichten auf die Anleihen als komplexe Finanzinstrumente. Die Regelverjährungsfrist beginnt mit der Kenntnisnahme der schadensbegründenden Umstände, also erst vor kurzem. Hier ist keine Gefahr gegeben. Je nach den Anspruchsgründen gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, die noch nicht abgelaufen sind. Am 29.04.2012 läuft nur eine erste Frist ab.

Bei der Interessengemeinschaft „Solar Millennium", vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, (www.anwalt-a.de) können sich Geschädigte unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 informieren. Möglich ist auch eine Meldung per SMS unter 01724107745 mit dem Stichwort „Solar Millennium". Es erfolgt dann Rückruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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