Solar Millennium Invest AG – Absicherung durch EAEG möglich

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Die Solar Millennium Invest AG war mit dem Vertrieb der Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG betraut. Als Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt die Solar Millennium Invest AG der Bankenaufsicht durch die BaFin. Die institutionelle Aufsicht von Finanzdienstleistungsinstituten in Deutschland richtet sich nach dem Kreditwesengesetz und dem Einlagensicherung und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Die Verhaltensaufsicht richtet sich nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Aufnahme der Tätigkeit der Solar Millennium Invest AG bedurfte der schriftlichen Zulassung durch die BaFin gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG. Gleichzeitig wurde sie der EdW als Entschädigungseinrichtung zugeordnet.

Um ihren Prüfungspflichten gerecht zu werden, bedient sich die BaFin generell u. a. der Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Nach § 36 WpHG erfolgt generell eine jährliche Prüfung, die die Einhaltung der gesetzlichen Normen im Prüfungszeitraum durch das betreffende Finanzdienstleistungsinstitut zum Gegenstand hat. Typische Erkenntnisquellen solcher Prüfungen sind allgemein die Aufzeichnungen des Finanzdienstleistungsinstituts, die gemäß den Aufzeichnungspflichten gefertigt werden. Das Beratungsprotokoll ist allgemein die wichtigste Erkenntnisquelle der BaFin bei der Prüfung nach § 36 WpHG. Diese Protokolle sind aufbewahrungspflichtig. Die Basisdeckung nach § 4 EAEG sieht bei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften eine Deckung von 90 %, maximal aber 20.000 € vor.

Erfasst sind die in § 1 EAEG genannten Institute, also auch die Solar Millennium Invest AG. Kein Schadensersatz findet statt wegen Fehlberatung. Aber die Untreue ist abgesichert. Bei einem Schneeballsystem, d. h., bei jeweiligen Rückzahlungen der Schuldverschreibungen aus neuen Emissionen, müsste eine Eintrittspflicht der EdW gegeben sein. Die Namens- Personen- und Interessensverflechtungen bei der Emittentin und dem Finanzdienstleistungsinstitut gebieten die Annahme einer nahtlosen Einheit.  Zahlreiche Solar Millennium-Geschädigte haben sich der Interessensgemeinschaft Solar Millennium AG angeschlossen

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, 0421/321121 oder Fax: 0421/18944.

Die Beratungen durch die auf Wertpapierrecht spezialisierte Kanzlei sind kostenfrei. Es laufen hier zahlreiche Klagen gegen den Initiator der Solar Millennium AG wegen der Verluste von Inhaberschuldverschreibungen aus dessen früheren Unternehmungen.


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