SolarWorld AG Anleihen – Welche Optionen stehen Anlegern offen?

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Die SolarWorld AG gehört zu jenen Solarunternehmen, welches im Jahr 2013 nicht nur für positive Schlagzeilen sorgten. So wurde von Seiten des Unternehmens mitgeteilt, dass „Restrukturierungsbedarf" bestehe. Seitdem wird genau diese Restrukturierung angegangen, wobei nach wie vor noch offen ist, wie ein Beitrag der Anleihen-Anleger, der Ende Januar in Aussicht gestellt wurde, aussehen könnte.

Anleger, die eine der beiden SolarWorld-Anleihen (SolarWorld AG Anleihe 10/17 und SolarWorld AG Anleihe 11/16) zeichneten und aufgrund der Ankündigungen befürchten, dass ihre Interessen als Anleger gefährdet sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weiterhin kann eine gemeinschaftliche Vertretung vieler Anleger der Stimme des einzelnen Anlegers größere Beachtung verschaffen, weswegen von Seiten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen das Angebot besteht, dass Anleger sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei anschließen können.

Weitere Informationen zu der SolarWorld-Interessengemeinschaft befinden sich auf der Internetseite www.solarworld-interessengemeinschaft.de.

Neben den rechtlichen Aspekten der aktuellen Geschehnisse rund um die SolarWorld AG gibt es auch noch weitere juristische Möglichkeiten für Anleger. Wenn Anleger befürchten, dass sie bei der Anlageberatung falsch beraten wurden, können diese rechtlich überprüfen lassen. Im Fall einer Falschberatung - wenn die konkrete Anlageberatung nicht mit den höchstrichterlichen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung vereinbar war - bestehen Schadensersatzansprüche.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.solarworld-interessengemeinschaft.de


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