Anleihen / Bonds / Inhaberschuldverschreibungen - welche Risiken sind damit verbunden?

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Anleihen / Bonds / Inhaberschuldverschreibungen

-welche Risiken sind hiermit verbunden?

Anleihen / Bonds / Inhaberschuldverschreibungen sind festverzinsliche Wertpapiere, bei denen ein Investor ( z.B. ein Privatanleger) einem Emittenten (z. B. einem Unternehmen, einer Regierung oder einer Behörde) Geld leiht

Der Emittent verpflichtet sich, das geliehene Geld zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen und während der Laufzeit regelmäßige Zinszahlungen (Kupons) zu leisten. 

Die Zinsen können als Festzins oder als variable Zinsen ausgestaltet werden. Ein variabler Zinssatz einer Anleihe ergibt sich aus der Bezugnahme auf Referenzwerte/Referenzzinssätze wie z.B. EURIBOR oder LIBOR und ggf. zuzüglich oder abzüglich eines bestimmten festen Zinssatzes (»Marge«). Es kann auch ein Höchstzinssatz (»CAP«) und/oder ein Mindestzinssatz (»Floor«) bestimmt sein.

Sowohl die Zinszahlung während der Laufzeit als auch die Tilgung am Ende der Laufzeit stellen zwei schuldrechtliche Ansprüche gegen den Emittenten dar. 

Ist die Emittentin also mit der Zinszahlung in Verzug, kann ein Anspruch auf außerordentliche Kündigung und sofortige Rückzahlung bestehen.

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen ergeben sich aus §§ 793, 794 ff. BGB sowie dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) i.V.m. den Anleihebedingungen, wobei letztere einer richterlichen Kontrolle unterliegen können (§§ 305 ff BGB).  

Die Anleihe wird grundsätzlich verbrieft übergeben, jedoch besteht seit Juni 2021 die Möglichkeit des elektronischen Wertpapiers durch Eintragung in das elektronische Wertpapierregister. 


Es gibt verschiedene Arten von Anleihen, darunter Unternehmensanleihen, Staatsanleihen, Kommunalanleihen und Pfandbriefe. Jede Art von Anleihe kann unterschiedliche Merkmale und Risiken aufweisen.

Wichtig sind die sog. Anleihebedingungen, welche alle wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien regeln. Hierin verbergen sich oftmals unzulässige Klauseln, die Privatpersonen benachteiligen können, so etwa nachrangige Schuldverschreibungen. Ein Blick in die Anleihebedingungen ist also absolut empfehlenswert!

Bei Anleihen /Bonds/ Schuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere nach dem WpHG. Deswegen ist für die Vermarktung dieser Produkte ein Prospekt nach dem WpPG erforderlich, welches von der BaFin genehmigt wurde.

Die Risiken, die mit Anleihen verbunden sind, umfassen:

  1. Ausfallrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Emittent der Anleihe zahlungsunfähig wird und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dies wird als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko bezeichnet. Je nach Bonität des Emittenten kann das Ausfallrisiko unterschiedlich hoch sein.

  2. Zinsrisiko: Anleihen unterliegen dem Zinsrisiko, da sich die Marktzinsen während der Laufzeit ändern können. Wenn die Marktzinsen steigen, sinkt der Wert bestehender Anleihen in der Regel, da neu ausgegebene Anleihen höhere Zinsen bieten. Umgekehrt steigt der Wert bestehender Anleihen in der Regel, wenn die Marktzinsen fallen.

  3. Liquiditätsrisiko: Anleihen können auch mit einem Liquiditätsrisiko verbunden sein. Dies bedeutet, dass es möglicherweise schwierig ist, die Anleihe vor dem Fälligkeitsdatum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Bei weniger liquiden Anleihen oder in Zeiten von Marktstress kann der Verkauf von Anleihen problematisch sein.

  4. Inflationäres Risiko: Die Inflation kann den Wert von festverzinslichen Anleihungen beeinflussen. Wenn die Inflation steigt, kann die Rendite einer Anleihe nach Abzug der Inflation sinken, was zu einem Kaufkraftverlust führt.

  5. Währungsrisiko: Bei Anleihen in ausländischer Währung besteht ein Währungsrisiko. Schwankungen der Wechselkurse können den Wert und die Rendite einer Anleihe beeinflussen.

Nach dem Schuldverschreibungsgesetz können Anleihegläubiger auf Kosten der Emittentin einen sog. gemeinsamen Vertreter bestellen, um ihre Rechte gegen die Emittenten gebündelt geltend zu machen.  Hier gilt das sog. Mehrheitsprinzip, es müssen also nicht alle Anleihegläubiger zustimmen.

Das gilt auch im Insolvenzverfahren einer Emittentin, wie der BGH in mehreren Verfahren entschieden hat, IX ZR 196/20; IX ZR 178/20. Der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellte gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger ist berechtigt, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst Auslagen der auf den einzelnen Anleihegläubiger entfallenden Quote zu entnehmen.

Es gibt vermehrt unseriöse Anbieter, die Anleihen emittieren. Welche das sind, finden Sie auf der Website der BaFin.

Hier wird jüngst vor Anleihen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG gewarnt.


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