SolarWorld AG - Gläubigerversammlungen - Anleihegläubiger müssen aktiv werden

  • 3 Minuten Lesezeit

Am 08. Juli 2013 hielt das in Schieflage geratene Solarunternehmen Solarworld AG zwei Gläubigerversammlungen ab, an der KAP Rechtsanwälte vor Ort für ihre Mandanten die Interessen wahrgenommen haben und somit aktuell informieren können.

Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger der Anleihe ISIN XS0641270045 (2011/2016) wurde in der Veranstaltung am Vormittag beschlossen, am Nachmittag sollte über eine Zustimmung zum Sanierungskonzept abgestimmt werden. Wie es um die Sanierung steht, ist jedoch auch nach der Gläubigerversammlung weiterhin unklar. Anfang August 2013 soll eine weitere Gläubigerversammlung stattfinden. „Anleger, die aus ihrer Beteiligung aussteigen möchten, müssen die erste Augustwoche im Blick behalten." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

Nachdem die erste Gläubigerversammlung nur eine Präsenz von rund 4 % der Anleger verzeichnen konnte, hatte sich diese Quote bei der Versammlung am 08.07.2013 nahezu vervierfacht. Bei der Abstimmung waren 19,95 % des Kapitals der ersten Anleihe vertreten. Diese erlebten nun, wie das angedachte Sanierungskonzept quasi im Schnelldurchlauf erläutert wurde. Die Anleihegläubiger sollen auf 55 % ihrer Forderungen verzichten. Die übrigen 45 % sollen zum einen in Raten, zum anderen durch die Umwandlung von Anleihen in Aktien erfolgen.

Wahl des gemeinsamen Vertreters

Doch zunächst ging es um die Wahl des gemeinsamen Vertreters, wobei der vorgeschlagene Kandidat Rechtsanwalt Alexander Elsmann gewählt wurde. Dies obwohl er bereits im Vorfeld der Wahl ausgeführt hatte, dass er kaum noch etwas bewegen kann, da die Eckpunkte des Sanierungs- und Restrukturierungskonzeptes bereits mit diversen Gläubigern ausgehandelt wurden. Auf die Frage nach seiner Vergütung für diese Tätigkeit, wurde zunächst kryptisch ausgeführt, dass es sich um eine „angemessene Vergütung" handeln würde, später präzisierte der gemeinsame Vertreter Elsmann, dass diese noch nicht ausgehandelt sei, sich aber an der Vergütung der „sonstigen Berater" der Solarworld AG orientieren würde. Bei dem gemeinsamen Vertreter handelt es sich ohnehin um einen so genannten „schwachen Vertreter", dem zwar Informationsrechte zustehen, der aber generell nicht bevollmächtigt ist, für die Gläubiger zu wichtigen Themen abzustimmen.

Auch wurde in der Gläubigerversammlung am Vormittag das Sanierungs- und Restrukturierungskonzept in seinen Grundzügen vorgestellt. Rechtsanwalt Krause hierzu: „Besonders Augenmerk wurde hierbei auf den angekündigten Schuldenschnitt und die Ausgabe neuer Aktien gelegt. Fragen zur derzeitigen Finanzlage des Unternehmens wurden nicht konkret beantwortet. Bei der konkreten Frage nach den vorläufigen Werten des 1. Halbjahres 2013 wurde darauf verwiesen, dass die Gesellschaft diese voraussichtlich am 14.08.2013 veröffentlichen werde."

Dieses Datum erscheint vor allem deshalb erstaunlich, da die Gesellschaft plant, in der ersten Woche des August 2013 die jeweils zweiten Gläubigerversammlungen abzuhalten, in welchen über die Sanierung und auch den Ausschluss des Kündigungsrechts der Anleihegläubiger beschlossen werden kann. Die heutige Gläubigerversammlung war wegen der zu geringen Beteiligung von 21,93 % (nötig wären aber über 50 %) nicht beschlussfähig. Die zweite Gläubigerversammlung Anfang August wird dann wieder unabhängig von der Beteiligung beschließen können. „Es dürfte mit der späten Veröffentlichung des Halbjahresberichts über das erste Halbjahr 2013 den Anlegern nicht möglich sein, sich bei der Entscheidung zu den Abstimmungspunkten einer Anfang August stattfindenden zweiten Gläubigerversammlung auf die Hilfe aktueller Daten zum Verlauf der Geschäfte zu beziehen und vorab zu informieren." macht Krause von KAP Rechtsanwälte deutlich.

Chancen für Anleger

Wer diese unbefriedigende Pattsituation nicht mehr länger abwarten möchte, sollte sich über die Möglichkeiten der Beendigung seiner persönlichen Anleihe und ggf. der Möglichkeit weitere Schadensersatzforderungen geltend zu machen, informieren. Wesentlich ist hierbei, dass die Chancen, etwas zu unternehmen, nach der zweiten Gläubigerversammlung Anfang August rapide abfallen können.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns unter Tel: 089 - 4161 7275-0 oder via Email: Kanzlei@Kap-Recht.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beiträge zum Thema