Solarworld AG: Nach existenzgefährdenden Urteil geht das Unternehmen nun in Berufung

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Nachdem vor etwa zwei Monaten ein US-Gericht der klagenden Partei Hemlock im Rechtsstreit gegen Solarworld Recht zugesprochen hat, geht der deutsche Photovoltaikhersteller in Berufung. Das Urteil mit einer Schadensersatzforderung von rund 800 Mio. US-Dollar ist existenzgefährdend und sorgt vor allem bei den betroffenen Anlegern für Entsetzen. Solarworld soll Ende Juni dieses Jahres gerade einmal 148 Mio. Euro liquide Mittel besessen haben, sodass eine Insolvenz bei erfolgloser Berufung drohen könnte. Anleger könnten in diesem Fall mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.

Die 1998 gegründete Solarworld AG ist ein international agierendes Unternehmen aus Bonn, das auf Solarstromtechnologien konzentriert ist. Als zu Anfang gefeierter „Star am Börsenhimmel“, erwischte es auch Solarworld im Jahr 2012. Die Überkapazität auf dem internationalen Markt, sowie der Preisverfall sorgten für Miese, sodass Anleger weitere Investitionen zur Rettung des Unternehmens tätigten. Die Talfahrt im besagten Jahr kostete Solarworld etwa 69 Millionen Euro. Die Aktionäre konnten durch einen Kapitalverzicht das Unternehmen vor dem Untergang retten. Seit 2013 befindet sich das Bonner Solarstromtechnologieunternehmen nun im Rechtsstreit mit dem Siliziumhersteller Hemlock. Solarworld wurde auf etwa 800 Mio. Dollar verklagt. Der deutsche Photovoltaikkonzern hätte die 2005 abgeschlossenen Lieferverträge nicht eingehalten. Die Forderung in Millionenhöhe von Hemlock könnte deshalb erneut für einen tiefen Einschnitt im Unternehmen sorgen. Die Kapitalhöhe könnte den Betrag kaum decken. Weiterhin werden die Aktionäre einem erneuten Schuldenschnitt wohl kaum zustimmen, sodass Solarworld im schlimmsten Fall, bei erfolgloser Berufung, die Pleite drohen könnte. Das Gericht entscheidet allein und ohne die Einbindung einer Jury – dies kommt oftmals vor, wenn die Beweislage nahezu eindeutig ist und die nötigen Argumente für ein schnelleres Verfahren vorliegen.

Wie das Nachrichtenmagazin n-tv berichtet, soll Solarworld bereits Schutzschriften beim Landgericht Chemnitz eingereicht haben, um eine mögliche einstweilige Verfügung zu verhindern. Weiterhin bleibt noch offen, ob das Urteil auch in Deutschland rechtskräftig und vollstreckbar ist. Solarworld-Kopf Frank Asbeck sei der Ansicht, dass die Lieferantenverträge gegen das europäische Kartellrecht verstoßen.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Anleger sollten zeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere im Zuge der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen.

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