SolarWorld Interessensgemeinschaft: Zur rechtlichen Sicherung der Anleihen

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Die Sanierung der SolarWorld AG sollte nicht zu Lasten der Anleihegläubiger gehen dürfen. Das Schuldverschreibungsgesetz 2009 organisiert leider die Vermögensentziehung der Anleihegläubiger. Die vertragliche Minderung von Gläubigerforderungen bedarf als Subvention der Zustimmung durch die EU-Kommission. Auch deshalb ist die Sanierung fraglich. 

Der volle Wert der zweckgebundenen Anleihe kann durch die rechtzeitige Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen (Durchgriffshaftung) gerettet werden - auch parallel zu den Sanierungsbemühungen. Der Bundesgerichtshof hat zur Prospekthaftung bei Schuldverschreibungen in dem Urteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11 - exemplarisch Stellung genommen. Es wurde auf Schadensersatz für einen Anleger erkannt, bei dem ein Fehler im Prospekt vorhanden war. Ein Prospekt kann bei einem positiven Gesamteindruck schon fehlerhaft sein. Es kommt nicht auf das genaue Wort an. 

In einem analogen Sachverhalt entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 28.02.2013 zu Solar Millennium ähnlich: Aufbau und der Inhalt des Prospektes erweckten den Gesamteindruck einer mittelfristigen, rentierlichen, Umweltgesichtspunkte berücksichtigenden Kapitalanlage in ein prosperierendes, gut positioniertes und zukunftsfähiges Unternehmen, ohne dass über die mit einer derartigen Darlehensgewährung verbundenen üblichen Risiken hinaus weitere, insbesondere das Geschäftsmodell insgesamt in Frage stellende und die Rückzahlung der Anleihe gefährdende Risiken bestehen würden. 

Daneben sind Ansprüche aus Wertpapierverbindlichkeiten durch die EdW (Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen) geschützt mit bis zu 20.000 €. Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, ist hier eine Eintrittspflicht nach dem EAEG gegeben. Es liegt eine ähnliche Konstellation vor wie vom Kammergericht vom 17. Juni 2011 - 9 U 226/10 - entschieden. 

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich informieren können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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