Sorgfältige Prüfung bezüglich der Urheberrechte

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Im Urheberrecht gelten generell strenge und hohe Sorgfaltsanforderungen, wenn ein Werk in irgendeiner Weise urheberrechtlich genutzt wird. Insbesondere wenn solche Werke zum Download in Internet gestellt werden, besteht eine hochgradige Rechtsgefährdung, da ohne Einschränkung jedermann jederzeit die Möglichkeit hat, das fragliche Werk herunterzuladen und weiterzuverbreiten. Im vorliegenden Fall stellte ein Professor ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm auf dem öffentlichen Downloadbereich der Fachhochschule zum Download zur Verfügung. Dabei durfte er - trotz mangelnder Anhaltspunkte - nicht davon ausgehen, dass der Berechtigte mit der öffentlichen Zugänglichmachung einverstanden ist. Vielmehr besteht die Pflicht zuvor sorgfältig zu prüfen, ob der Berechtigte das fragliche urheberrechtlich geschützte Werk zur öffentlichen Zugänglichkeit freigegeben hat. Insbesondere begründet das Einverständnis des Berechtigten zur kostenlosen Nutzung seines Werks noch keine Freigabe zum öffentlichen Zugänglichmachen. (BGH, Urteil vom 20.05.2009 - Az. I ZR 239/06)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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