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Sozialrecht – Rente wegen Erwerbsminderung bei mittelgradiger oder schwerer depressiver Episode

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Durch die vielfältigen Belastungen des Alltags nehmen die Antragstellungen auf Rente wegen Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen in der Praxis einen immer größeren Raum ein. Bei Antragstellung auf Rente wegen Erwerbsminderung bei mittelgradiger oder schwerer depressiver Episode sind Besonderheiten zu beachten, die bekannt sein müssen. Die Erkrankung allein führt regelmäßig nicht zu einer Berentung wegen Erwerbsminderung. Es müssen weitere Faktoren hinzutreten.

Zur Frage einer Rente wegen Erwerbsminderung bei mittelgradiger oder schwerer depressiver Episode hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Beschluss vom 14.03.2018 – L 5 R 1863/17 – wie folgt entschieden:

„(…) Sie sind vielmehr behandelbar und auch zu behandeln, bevor Erwerbsminderung nach dem SGB VI angenommen werden kann (…). Selbst eine mittelgradige oder schwere depressive Episode bedingt in den meisten Fällen lediglich vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und erfordert eine Krankenbehandlung, stellt jedoch in Anbetracht der üblicherweise vollständigen Remission keine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit dar (…)“

Ergänzungen des Experten für Rentenrecht:

Das LSG fordert vor einer Rentengewährung bei psychischen Beeinträchtigungen eine umfassende und intensive Behandlung der Erkrankung. So wird verlangt, dass erfolglos ambulante und stationäre Behandlungsversuche, einschließlich medikamentöser Phasenprophylaxe, stattgefunden haben. Zusätzlich müssen weitere Faktoren, wie z. B. eine ungünstige Krankheitsbewältigung, mangelnde soziale Unterstützung, psychische Komorbidität, lange Arbeitsunfähigkeitszeiten und erfolglose Rehabilitationsbehandlungen, zu verzeichnen sein. Der Anwalt des Antragstellers muss diese Anforderungen kennen und gemeinsam mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten auf eine entsprechende Dokumentation achten. Das Thema Arbeitsunfähigkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der durchgehenden Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kommt in vielen Fälle eine Schlüsselrolle zu.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

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