Sparda Bank Baden Württemberg eG: Immobiliendarlehensverträge aus 2009 jetzt ablösen

  • 3 Minuten Lesezeit

BGH-Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen macht Ausstieg nach Jahren möglich

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen Darlehensnehmern eine unerwartete Möglichkeit zum Ausstieg aus seit Jahren laufenden Verträgen geliefert.

Das höchste deutsche Gericht entschied in Verfahren schon vielfach auf Ungültigkeit von Belehrungen und eröffnete Darlehensnehmern so die Möglichkeit, ihr fortbestehendes Widerrufsrecht auszuüben. Diese konnten dann neue Verträge abschließen und durch diese sogenannte „Umschuldung“ deutliche Zinsersparnisse verbuchen. Denn wer heute ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung abschließt, zahlt deutlich weniger für sein Geld, als noch vor ein paar Jahren. Ein Glücksgriff für Darlehensnehmer.

Für Kreditinstitute, wie die Sparda Bank Baden Württemberg eG, ist die Rechtsprechung des BGH selbstverständlich alles andere als angenehm. Sie sehen sich mit schmerzhaften Zinsausfällen konfrontiert. Hintergrund der Misere ist die offenbar nicht ordnungsgemäße Umsetzung der seit dem 1. November 2002 bestehenden Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Die von Banken, wie der Sparda Bank Baden Württemberg eG, ausgegebenen Belehrungen lassen Gerichten zufolge zu wünschen übrig. So werden etwa eklatante Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot, das die Verständlichkeit der Belehrungsformulare durch klare Formulierungen und übersichtliche Gestaltungslösungen gewährleisten soll, bemängelt.

Kreditnehmer freut die Nachlässigkeit der Rechtsabteilungen von Banken – sie haben aktuell die einmalige Möglichkeit, trotz eines bereits abgeschlossenen Darlehens vom attraktiven Zinsniveau zu profitieren. Hier sind für sie tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Viele Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar

Eine vom Bundesrat bereits angeregte Gesetzesänderung wird bei ihrer möglichen Umsetzung jedoch dazu führen, dass das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen zum 21. Juni 2016 erlischt. Damit droht ein jähes Ende des nach bisheriger Rechtslage „ewigen“ Widerrufsrechts.

Offenbar hat die Bankenlobby hier ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden zu begrenzen. Darlehensnehmer müssen sich womöglich beeilen!

Verträge mit der Sparda Bank Baden Württemberg eG aus 2009 möglicherweise widerrufbar

Belehrungsformulare, die von der Sparda Bank Baden Württemberg eG im Jahr 2009 ausgegeben wurden, sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische Fehler dargestellt, die im Einzelfall zur Unwirksamkeit von Belehrungen führen können. Gleichzeitig ist es wahrscheinlich, dass Verträge der Bank aus anderen Jahrgängen ähnliche bzw. dieselben Fehler enthalten.

Einseitige Fristsetzung zur Rückgewähr nach Widerruf in Formularen der Sparda Bank 

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ wird wie folgt über die Frist zur Erstattung von Zahlungen informiert: „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.“ Die Formulierung lässt den Kunden darüber im Unklaren, dass nicht nur er, sondern auch die Bank ihre aus dem Rückgewährschuldverhältnis bestehenden Zahlungsverpflichtungen binnen 30 Tagen zu erfüllen hat. Die Belehrung ist an dieser Stelle unvollständig und erweckt beim Kunden zudem das falsche Bild, die Bank unterliege gerade keiner Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen. Die Belehrung suggeriert ein falsches Bild der Rechtslage und ist so nicht hinnehmbar.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Belehrungen der Sparda Bank

Weiterhin findet sich ein ganzer Absatz zu finanzierten Geschäften, obwohl dieses gar nicht zwangsläufig vorliegen muss. Der Absatz ist damit meist überflüssig und nicht zur Verdeutlichung der Belehrung geeignet. Er schafft lediglich Verwirrung beim Verbraucher und kann damit in dieser Form nicht gültig sein.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Widerruf durch Experten

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Vor dem Hintergrund der möglichen Gesetzesänderung im kommenden Jahr wir eine zeitnahe Konsultation unserer Experten empfohlen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung. 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten