Sparda-Bank Baden Württemberg unterliegt vor dem Landgericht Stuttgart (35 O 57/17 KFH)!

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Das Landgericht Stuttgart untersagt der Sparda-Bank Baden-Württemberg, ein Girokonto als „gebührenfrei“ zu bezeichnen, wie das Gericht nun bekannt gab.

Kunden der Sparda-Bank Baden-Württemberg mussten im Jahre 2017 zunächst zehn Euro zahlen, um so das Konto vollumfänglich nutzen zu können. 

Die Werbung mit dem Begriff „gebührenfrei“ sei irreführend, entschied die 35. Zivilrechtskammer des Landgerichts Stuttgart in diesem höchst aktuellen Urteil (Az. 35 O 57/17 KFH). 

Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung. Die Verschleierung von Gebühren, die dem Kunden letztendlich im Rahmen der Kontenverwaltung doch in Rechnung gestellt werden, hinter dem Begriff der Gebührenfreiheit, ist wettbewerbswidrig und wurde zu Recht in einer Verbandsklage gerichtlich streitig gestellt. 

Die tatsächliche Kostenfreiheit war eben gerade nicht gegeben.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat in den letzten Jahren dutzende von Rechsstreiten gegen die Sparda-Bank Baden-Württemberg geführt. 

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei hat zuletzt 2017 für Furore gesorgt: 

Die Sparda-Bank Baden-Württemberg unterlag vor dem Bundesgerichtshof in einer Darlehenswiderrufsangelegenheit mit Präjudizwirkung für hunderte vergleichbarer Widerrufsfälle (BGH, Urt. v. 16.05.2017, XI ZR 586/15). Sie ist einer der größten Baufinanzierer in Baden-Württemberg mit knapp 2 Milliarden Euro Finanzierung im Jahr 2014 und hatte in den vergangenen Jahren massiv mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Ihren Darlehensverträgen zu kämpfen.


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