Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg - vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

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Zurzeit lassen immer mehr Verbraucher auch die Darlehensverträge von kleineren Sparkassen, wie der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg, überprüfen.

Dies hat den Hintergrund, dass viele Verbraucher sich von ihren Darlehensverträgen lösen möchten, um dann aufgrund des derzeitig sehr niedrigen Zinsniveaus eine Umschuldung vorzunehmen. Grundsätzlich kann der Vertrag zwar jederzeit beendet werden, jedoch werden dann zum einen meist hohe Zinsen sowie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese ist als eine Art Vertragsstrafe regelmäßig in die Verträge von den Banken aufgenommen worden, um sich so gegen einen zinsbehafteten Rückzahlungsausfall durch den Darlehensnehmer abzusichern.

Aufgrund dieser doppelten Belastung lohnt sich die Umschuldung finanziell nicht mehr.

Wann komme ich aus meinem Kreditvertrag raus, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen?

Konnte jedoch bei der rechtlichen Überprüfung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung festgestellt werden, so kann bei dem Vorliegen folgender Voraussetzungen der Vertrag widerrufen werden:

  1. Der Kreditvertrag muss zwischen der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur einem Verbraucher steht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Der Vertrag muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, da es vorher noch keine gesetzliche Verankerung des Widerrufsrechts gab.
  3. Die Widerrufsbelehrung in dem Kreditvertrag muss falsch sein, denn nur dann können Sie noch zu dem jetzigen Zeitpunkt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Liegt hingegen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor, so beginnt die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB zu laufen, welche auf einen Zeitraum von 14 Tagen beschränkt ist. Nach deren Ablauf kann der Vertrag zwar noch beendet werden, jedoch treffen den Darlehensnehmer dann die finanziellen Nachteile der Vorfälligkeitsentschädigung und der hohen Zinsen.

Wurde der Verbraucher nicht über seine Widerrufsmöglichkeit ordnungsgemäß belehrt, kann er sein Widerrufsrecht auch nicht ausüben; so sieht es zumindest der Gesetzgeber. Der Vertrag gilt mangels wirksamer Widerrufserklärung nicht als zustande gekommen. In der Folge sind die meist überteuerten Zinsforderungen niemals wirksam vereinbart worden, auch eine von der Bank geforderte sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist niemals wirksam Teil des Vertrags geworden. Was nach einem erfolgreichen Widerruf passiert, ist für den Verbraucher ein Gewinn: Der ursprüngliche Darlehensvertrag wird rückabgewickelt.

Ob die von der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung tatsächlich falsch und ein Widerrufsrecht deshalb nicht erloschen ist, lässt sich nur anhand einer individuellen Überprüfung nachvollziehen. Sie sollten sich mit der Kanzlei Werdermann | von Rüden in Verbindung setzen, wenn Sie Ihren Vertrag kostenlos prüfen lassen wollen. Dafür sollten Sie uns auf unserer Website besuchen und den dort zur Verfügung gestellten Mandantenfragebogen ausfüllen und Ihre Verträge anhängen. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich bei uns behandelt. Wir werden Sie nach der Prüfung telefonisch kontaktieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.


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