Sparkasse kündigt alte Sparverträge – was ist zu tun?

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Die anhaltend niedrigen Zinsen machen nicht nur Bankkunden, sondern auch den Banken selbst zu schaffen. Schließlich haben viele Banken und Sparkassen ihren Kunden bis in die 2000er-Jahre hinein noch Sparverträge mit attraktiven Zins- und Prämienzahlungen angeboten. Daher wundert es nicht, dass so manches Kreditinstitut sich lieber heute als morgen von diesen teuren Verträgen trennen möchte und Sparverträge kündigt.

Sparer wehren sich gegen Kündigungen

Ein Sparkassenkunde wollte diese Kündigung nicht hinnehmen und hat damit bis vor dem BGH geklagt. Der Sparer hatte mit der Sparkasse Stendal 1996 und 2004 gleich drei Sparverträge mit variabler Verzinsung und Prämien auf die im abgelaufenen Jahr erbrachten Sparbeiträge abgeschlossen. Diese Prämie stieg bis zum 15. Jahr auf exorbitante 50 % (!) der geleisteten Jahresbeiträge an. Kein Wunder also, dass die Sparkasse aus diesem Vertrag herauswollte.

BGH entscheidet zugunsten Sparkasse

Der BGH hat der Sparkasse am 14.05.2019 Recht gegeben und die Kündigung für wirksam erachtet. Für das Gericht war entscheidend, dass die höchste Prämienstufe nach 15 Jahren schon erreicht war und die anhaltende Niedrigzinsphase eine Kündigung rechtfertige. Dass in einem Werbeflyer eine Musterrechnung mit 25 Jahren enthalten war, spielt laut BGH keine Rolle.

Nicht alle Verträge über einen Kamm scheren

Dem Medienecho dieser Tage ist daher schon zu entnehmen, dass dieses – noch gar nicht veröffentlichte – Urteil Präzedenzcharakter habe und nun mit vielen Kündigungen attraktiver Altverträge gerechnet werden müsse.

Aber Achtung: Hierbei geht dann doch etwas unter, dass der BGH gerade entschieden hat, dass solche Prämiensparverträge jedenfalls nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündbar sind. Sollte einem Sparer also die Kündigung seines Sparvertrages ins Haus flattern, sollte er genau hinsehen, was genau im Vertrag vereinbart ist und ob die höchste Prämienstufe tatsächlich bereits erreicht wurde. Dann sollte der Kündigung unbedingt widersprochen und auf eine Fortsetzung des Sparvertrages bestanden werden.

Über die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten auch in bankrechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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