Sparkasse leergeräumt ⚠️ Konto gehackt, Geld zurück?

  • 6 Minuten Lesezeit

Die Sparkassen sind häufiger von Phishing-Attacken betroffen, weil viele Millionen Bundesbürger ein Konto bei den Sparkasseninstituten haben. Online-Banking gehackt bei der Sparkasse? Für Betrugsopfer führt das zum Teil zu Schäden im drei- bis vierstelligen Bereich.a

In unserem Beitrag erfahren Sie, was Phishing ist und welche Ziele die Betrüger haben. Ferner gehen wir darauf ein, welche Betrugsmaschen es momentan bei der Sparkasse gibt und wann die Bank haften muss. Ebenfalls empfehlen wir Ihnen, wie Sie sich nach einer Phishing-Attacke richtig verhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sparkassen in Deutschland zählen in der Summe über 30 Millionen Kurden, sodass sie überdurchschnittlich oft von Phishing-Attacken betroffen sind

  • Meistens findet der Betrug statt, nachdem Sie auf einen gefälschten Link in einer E-Mail oder SMS geklickt haben

  • Nachdem Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind, sollten Sie dies der Sparkasse umgehend melden und polizeiliche Anzeige erstatten

  • Möchten Sie Ihr Geld zurückbekommen? Dann ist unter Umständen der Gang zum Rechtsanwalt notwendig 

Was ist Phishing?

Stellen Sie einen Fake Kontostand bei der Sparkasse fest? Dann sind Sie vermutlich Opfer einer Phishing-Attacke geworden. Phishing bedeutet, dass Betrüger an Ihre Kontodaten gelangen. Das geschieht in der Regel, nachdem Sie eine gefälschte Webseite aufgesucht haben.

Die Eingaben auf dieser Seite können die Betrüger auslesen und Ihre Kontodaten zukünftig missbräuchlich verwenden. Daher findet das Phishing ausschließlich im Bereich Online-Banking statt, also über das Internet. Die Täter „fischen“ vor allem Kontonummer, Zugangsdaten und Passwörter, die sie später nutzen.

Welche Ziele verfolgen die Täter mit dem Phishing?

Die Betrüger verfpgen zum Teil unterschiedliche Ziele mit dem Phishing, wenn sie zum Beispiel Ihr Konto gehackt haben. Meistens bedienen sich die Betrüger nach dem Phishing Ihrer Kontodaten, um Transaktionen auf ihr eigenes Konto vorzunehmen. Somit werden Sie direkt finanziell geschädigt. In der Summe sind es vorwiegend die folgenden Ziele, welche Betrüger mit dem Phishing verfoglen: 

  • Transaktionen auf eigenes Konto durchführen

  • Geldwäsche

  • Identitätsdiebstahl

Manchmal geht es beim Phishing um Geldwäsche. Die Täter verschleiern Transaktionen in dem Fall so, dass die Herkunft der Gelder kaum oder gar nicht festzustellen ist. Das Problem besteht darin, dass Sie als Geschädigter im schlimmsten Fall zum Finanzagent werden und sich strafbar machen. 

In den letzten Jahren nutzen die Täter Phishing vermehrt, um Identitätsdiebstahl zu betreiben. Anschließend werden zum Beispiel Waren auf Ihren Namen bestellt und von Ihnen bezahlt, die allerdings an die Täter geliefert werden. Oft dauert es mehrere Wochen oder sogar Monate, bis Sie den Fall klären können.

Wie funktioniert das Phishing bei der Sparkasse?

Phishing bei der Sparkasse: Geld zurück? Bevor wir diese Frage beantworten, möchten wir Sie über die häufigsten Betrugsmaschen im Bereich Phishing informieren. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle versenden die Täter eine E-Mail, die einen Link zu einer gefälschten Webseite beinhaltet.

Klicken Sie als User auf diesen Link, gelangen Sie auf die Seite und sollen dort Ihre Kontodaten eingeben. Tun Sie auch das, können die Betrüger diese Daten auslesen und in der Zukunft für ihre Zwecke missbraucht. Mittlerweile nutzen die Täter nicht ausschließlich E-Mails, sondern alternativ die nachfolgenden Kanäle: 

  • Kurznachrichten (SMS)

  • WhatsApp-Nachrichten

  • Sonstige Nachrichtendienste

  • Social-Media 

Der Kommunikationsweg ist jeweils ein etwas anderer, aber die Phishing Masche als solche funktioniert genauso wie bei E-Mails. Das Tückische an der Phishing-Attacke ist, dass die Täter Sie oft aus einem anscheinend einleuchtenden Grund auf die entsprechende Webseite locken. Zudem ist die gefälschte Internetseite optisch kaum oder manchmal gar nicht von der Originalseite Ihrer Sparkasse zu unterscheiden

Neben den beschriebenen Kommunikationswegen findet das Phishing heutzutage immer öfter zusätzlich über andere Methoden statt. Dazu gehören in erster Linie Schadprogramme, insbesondere Viren und Trojaner. Aber auch Schreiben per Post oder der Anruf eines angeblichen Mitarbeiters der Sparkasse sind zunehmend eine Phishing Methode.

Gibt es Urteile zur Haftung der Sparkassen?

Mehrere Gerichte haben sich bereits mit Phishing bei der Sparkasse beschäftigt, bei dem Kunden einen monetären Schaden erlitten haben. Ein entsprechendes Urteil stammt zum Beispiel aus dem Jahre 2018 und wurde vom Landgericht Kiel gesprochen. Die Richter verurteilten die betroffene Sparkasse dazu, den Schaden in Höhe von 25.000 Euro zu ersetzen. 

Das Opfer der Phishing Attacke hatte den Schaden nach Ansicht der Richter aufgrund einer nicht autorisierten Überweisung erlitten. Deshalb müsse die Sparkasse haften, weil dies bei nicht autorisierten Transaktionen grundsätzlich der Fall ist. Da dem Kunden keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte, musste der Schaden dementsprechend ersetzt werden.

Wann muss die Sparkasse beim Phishing haften?

Das zuvor aufgeführte Urteil zeigt bereits, dass Sparkassen und selbstverständlich ebenso andere Banken meistens für Schäden durch Phishing haften müssen. Das ist unter der Voraussetzung der Fall, dass eine nicht autorisierte Überweisung stattgefunden hat. Die Haftung können Sparkassen nur dann vermeiden, wenn der Kunde grob fahrlässig handelte.

Das wiederum muss die Bank allerdings beweisen. Grobe Fahrlässigkeit liegt unter Umständen dann vor, wenn der Bankkunde eine TAN an Fremde weitergeleitet hat. Auch das Fehlen eines Antiviren-Programms wird zunehmend als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.

Was tue ich als Sparkassenkunde nach einer Phishing Attacke?

Um die Erfolgschancen zu erhöhen, dass der Schaden nach einer Phishing Attacke reguliert wird, sollten sich betroffene Kunden der Sparkasse richtig verhalten. Zunächst sollten Sie die Attacke unbedingt Ihrer Sparkasse melden. Das Kreditinstitut hat dadurch die Möglichkeit, Konten und eventuell betroffene Karten zu sperren.

Im gleichen Zusammenhang sollten Sie versuchen, Beweise für die Phishing Attacke zu sichern. Das sind insbesondere Kurznachrichten oder E-Mails, die Sie erhalten haben. Der nächste Schritt besteht darin, eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges zu erstatten.

Teilt Ihnen die Sparkasse nach einiger Zeit mit, dass Sie den Schaden nicht übernehmen wird? Dann sollten Sie einen weiteren Schritt unternehmen, nämlich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In der Übersicht verhalten Sie sich nach einer Phishing-Attacke richtig, wenn Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Betrug der Sparkasse melden

  • Beweise sichern

  • Anzeige bei der Polizei stellen

  • Eventuell Rechtsanwalt aufsuchen

Wie verhindere ich Phishing bei der Sparkasse?

Zwar sind die Betrüger mit ihren Phishing-Attacken mittlerweile immer gerissener. Trotzdem gibt es einige Vorsichtsmaßnahmen, mittels derer Sie solche Betrugsfälle im besten Fall verhindern. Ganz wichtig ist es, dass Sie sich wie folgt verhalten:

  • Keine E-Mails unbekannter Absender öffnen

  • Genau auf die Absenderadresse achten

  • Keine Links in E-Mails anklicken und keine Dateianhänge öffnen

  • Vergewissern Sie sich am besten telefonisch bei Ihrer Sparkasse, ob die E-Mail ein Original ist

  • Geben Sie niemals Ihre Kontodaten, insbesondere Passwort und den Online-Banking Zugang, weiter

Telefonisches Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren

Sind Sie trotz der genannten Vorsichtsmaßnahmen Opfer einer Phishing-Attacke bei der Sparkasse geworden? Sollte das Kreditinstitut den Schaden nicht übernehmen, nehmen Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch. Geeignet ist die Kanzlei CDR-Legal, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat.

Im ersten Schritt führen Sie mit der Anwaltskanzlei ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch. Dort schildern Sie Ihren Fall und CDR-Legal teilt Ihnen bereits in diesem Gespräch mit, wie Ihre Erfolgsaussichten sind. Sollte die Sparkasse die Haftung nicht übernehmen wollen, vertritt Sie die Kanzlei - wenn nötig - auch in einem Gerichtsverfahren.

Foto(s): 571141688 © Orapun, https://stock.adobe.com/

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