Sparkasse Zollernalb - Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

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Sie möchten Ihren Kreditvertrag beenden und keine – meist hohe – Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? Lassen Sie Ihren Vertrag rechtlich auf Fehler überprüfen.

Eine rechtliche Überprüfung kann den Vorteil haben, dass hierbei Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden werden. Haben Sie als Verbraucher den Vertrag dann ferner noch nach dem 01.11.2002 geschlossen, so steht Ihnen ein sogenannter „Widerrufsjoker“ zu.

Als „Widerrufsjoker“ wird die Situation bezeichnet, in der der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und somit die in § 355 Abs. 2 BGB verankerte Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Dies hat den Vorteil, dass Sie als Verbraucher auch heute noch ihr Widerrufsrecht ausüben können.

Zwar können Sie als Darlehensnehmer jederzeit ihr Vertragsverhältnis beenden, jedoch werden dann zum einen meist hohe Zinsen und die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Durch diese nicht nur unerhebliche finanzielle Belastung lohnt sich eine Umschuldung dann gerade nicht mehr. Können Sie aber ihren Kreditvertrag widerrufen, so wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt.

Die Rückabwicklung richtet sich dabei nach den §§ 346 ff. BGB. Das heißt, dass jede Vertragspartei die bereits empfangenen Leistungen und gezogenen Nutzungen zurückgewähren müssen. Somit ist der Darlehensnehmer verpflichtet, das Darlehen nunmehr aber mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst zurückbezahlen.

Dieser Betrag wird aber mit den von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen, die ebenfalls marktüblich verzinst werden, verrechnet.

Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen kann dies im Ergebnis einen Zinsunterschied von mehreren zehntausend Euro ausmachen. Dies ist der Grund, warum Banken und Sparkassen sich meistens zunächst einmal weigern, einen berechtigten Widerruf des Darlehensvertrags zu akzeptieren.

Verbraucher sollten sich daher nicht scheuen, auch von den vermeintlich kleinen Sparkassen ausgegebene Verträge prüfen zu lassen und nach Möglichkeit gegen eine unangemessen lange Bindung an zu hohe Zinsen vorzugehen.

Darlehensnehmer der Sparkasse Zollernalb können ihre Verträge von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden einer kostenlosen Vorprüfung unterziehen lassen. Wir können feststellen, ob ihre Verträge fehlerhaft sind und Sie daher auch jetzt noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Verträge samt Fragebogen zu. Nutzen Sie hierfür den Mandantenfragebogen, den Sie am Ende dieser Seite finden. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und melden uns nach Ergebnis der Prüfung bei Ihnen für eine telefonische Erstberatung. Sollte die Prüfung durch unsere Rechtsanwälte positiv ausfallen, übernimmt die bestehende private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.


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