Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt | geschlossener Schiffsfonds | fehlerhafte Anlageberatung

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Mit Urteil vom 08.01.2018 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Stadt-und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach AdöR zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 42.000,00 Euro an einen Anleger, Zug-um-Zug gegen Übertragung sämtlicher Rechte des Anlegers an einem geschlossenen Schiffsfonds, verurteilt.

Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., konnte für seinen Mandanten, einen Kapitalanleger, der im Jahr 2007 eine Beteiligung an dem geschlossenen Fonds „Sedi Kalkavan Schiffseigentum GmbH & Co. KG“erworben hatte, die vollständige Rückabwicklung vor Gericht durchsetzen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Berufungsfrist läuft in dieser Sache noch.

Der Schadensersatzanspruch des Sparkassenkunden stützte sich auf Beratungsfehler der Sparkasse. Der Sparkassenmitarbeiter der den Kläger beraten hatte, machte diesem gegenüber unpräzise, um nicht zu sagen falsche Angaben, hinsichtlich der Höhe der erhaltenen Vertriebsprovision seitens der Bank. Im Beratungsgespräch, so behauptete es der Mitarbeiter der Sparkasse, habe er angegeben, dass ein Anteil aus dem Agio an die Sparkasse fließen würde. Tatsächlich aber war es mehr als das Doppelte des Agios, wie aus zahlreichen von Rechtsanwalt Fiehl gegen Sparkassen geführten Prozessen bekannt ist.

Die Schadensersatzpflicht der Sparkasse richtet sich nicht nur auf die Hauptforderung in Höhe von 100 % des Anlagebetrages, sondern auch auf die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, von welchen der Kläger vollständig entlastet wurde.

Rechtsanwalt Fiehl steht Kapitalanlegern und Bankkunden gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. 



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