Sparkassen - Widerrufsbelehrungen fehlerhaft formuliert? Widerruf von Kreditvertrag?

  • 3 Minuten Lesezeit

Das aktuell wohl spannendste Thema des deutschen Bankenrechts: Widerruf eines Kreditvertrags ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung. Für Verbraucher ist dies eine gute Möglichkeit, über eine Anschlussfinanzierung von den momentan attraktiven Zinskonditionen zu profitieren und mehrere Tausend Euro zu sparen. Voraussetzung für einen Kreditwiderruf noch Jahre nach Abschluss des Vertrags ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, weil dann die Widerrufsfrist nicht ordnungsgemäß in Gang gesetzt wurde. Bei der Überprüfung von Widerrufsbelehrungen auf deren Fehlerhaftigkeit ist aufgefallen, dass sich in den Belehrungstexten der Sparkassen regelmäßig wiederkehrende Formulierungen finden, die Verbraucher benachteiligen könnten.

Zwei-Stufen-Prüfung: Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Um festzustellen, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, muss in zwei Schritten vorgegangen werden.

1. Widerrufsbelehrung entspricht nicht der gesetzlichen Musterbelehrung

Zunächst muss geprüft werden, ob die Widerrufsbelehrung der gesetzlich vorgegebenen Musterbelehrung entspricht. Wenn dies gegeben ist, dann wird die Wirksamkeit der Belehrung fingiert, d.h. selbst wenn die Musterbelehrung fehlerhaft ist, kann dies dem Verwender nicht angekreidet werden, sondern man behandelt den Fall so, als wäre die Widerrufsfrist ordnungsgemäß in Gang gesetzt worden. Voraussetzung für diese Wirksamkeitsfiktion ist jedoch, dass das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung sowohl inhaltlich als auch gestalterisch vollständig übernommen wird, denn schon kleine Änderungen des Musters führen zu einem Entfallen der Wirksamkeitsfiktion (BGH, Urt. v. 01.03.2012, Az.: III ZR 83/11 m. w. N.).

2. Bei Abweichung vom gesetzlichen Muster: inhaltliche Überprüfung des Einzelfalles

Kann wegen Abweichung vom gesetzlichen Muster keine Wirksamkeitsfiktion angenommen werden, so muss die fragliche Widerrufsbelehrung daraufhin überprüft werden, ob sie allen inhaltlichen und gestalterischen Anforderungen gerecht wird. Liegen Mängel diesbezüglich vor, dann kann der Verbraucher auch noch viele Jahre nach Abschluss des Vertrags widerrufen, ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen.

Widerruf möglich? Sind die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen fehlerhaft formuliert?

Die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen sind regelmäßig auf ähnliche Art und Weise ausgestaltet. Ob dies die Verbraucher benachteiligt, kann mittels der Zwei-Stufen-Prüfung festgestellt werden.

Widerrufsbelehrungen der Sparkassen mit Fußnote versehen

Häufig sind die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen mit einer Fußnote versehen. Dies ist in der gesetzlichen Musterbelehrung jedoch nicht vorgesehen, sodass eine Berufung auf die Gesetzlichkeitsfiktion ausscheidet. Durch die Fußnote wird dem Verbraucher in der Regel auferlegt, selbst zu prüfen, ob in seinem Fall ein Fernabsatzgeschäft vorliegt oder wie lange die Widerrufsfrist dauert. Da der Verbraucher durch die Widerrufsbelehrung jedoch umfassend und verständlich über alle Modalitäten eines Widerrufs informiert werden soll, kann es nur eine Benachteiligung des Verbrauchers darstellen, wenn die Prüfung einzelner Umstände auf ihn abgewälzt wird.

Absatz zu finanzierten Geschäften (ohne Erfordernis)

In den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen findet sich zudem häufig ein Abschnitt zu finanzierten/verbundenen Geschäften. Dieser Abschnitt ist selbst in den Fällen abgedruckt, in denen gar kein solches finanziertes Geschäft gegeben ist. Da die Formulierung in der Regel vom gesetzlichen Muster abweicht, kommt eine Wirksamkeitsfiktion nicht in Betracht. Auch einer Überprüfung des Einzelfalles kann eine Widerrufsbelehrung, die ohne Erfordernis mit einem solchen Abschnitt versehen ist, nicht standhalten. Gemäß BGH verwirren überflüssige, für die Belehrung nicht erforderliche Zusätze den Verbraucher und stehen nicht mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang (BGH, Urt. v. 04.07.2002, Az.: I ZR 55/00). Demzufolge kann auch dies nur eine Benachteiligung des Verbrauchers darstellen.

Viele Sparkassen von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen

Die Sparkassenverbände haben mehrfach eigene Musterbelehrungen verfasst, aber auch in diese haben sich Fehler eingeschlichen. Die einzelnen Sparkassen können sich bei Verwendung der Sparkassenverband-Vorlage jedoch nicht auf eine Wirksamkeitsfiktion berufen, wie das bei der gesetzlichen Musterbelehrung der Fall ist.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden hatte u.a. bereits als Gegner: Hamburger Sparkasse, Sparkasse Bodensee, Sparkassa Bielefeld, Sparkasse Wittenberg, Sparkasse Heidelberg, Sparkasse Oberhessen, Sparkasse Hannover, Sparkasse Hamm, Sparkasse Köln Bonn, Sparkasse Neu-Ulm, Sparkasse Koblenz, Sparkasse Essen, Sparkasse Elmshorn, Sparkasse Fürstenfeldbruck, Sparkasse Hochfranken.

Was wir Verbrauchern empfehlen, die einen Kreditvertrag mit der Sparkasse geschlossen haben

Haben Sie einen Kreditvertrag mit der Sparkasse geschlossen? Zweifeln Sie daran, ob Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden?

Wir von der Kanzlei Werdermann | von Rüden prüfen kostenfrei, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website oder telefonisch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten