Sperrmüllabzocke – Teure Schockrechnung nach Abholung von Sperrmüll. Zahlen Sie nicht

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Mandanten von uns berichten uns schon seit längerem von Verwechslungen bei der Beauftragung des städtischen Sperrmüllservices. In Wirklichkeit wurde jedoch versehentlich ein privates Müllunternehmen beauftragt, was eine hohe Rechnung zur Folge hat.

Unsere Mandanten berichten uns hierbei, dass sie entweder online oder aber telefonisch einen Termin vereinbart hätten. Aufgrund der Aufmachung der Internetseite, welche der Seite der städtischen Stadtreinigung aufgrund der orangen Farbe sehr ähnlich war, gingen sie davon aus, die Stadtreinigung zu beauftragen. Auch die Farbe des Fuhrparks und die Kleidung der Mitarbeiter, welche dann kamen, waren alle in orange gehalten. Tatsächlich handelt es sich allerdings um private Unternehmen, welche nichts mit der städtischen Stadtreinigung zu tun haben. Namentlich handelt es sich nach Angaben unserer Mandanten insbesondere um die Seite

  • sperrmuellabholung-bsr.de

oder aber

  • kostenlose-wohnungsaufloesung-Stadtname.de

wie zum Beispiel:

  • kostenlose-wohnungsaufloesung-berlin.de
  • kostenlose-wohnungsaufloesung-muenchen.de
  • kostenlose-wohnungsaufloesung-hamburg.de
  • kostenlose-wohnungsaufloesung-leipzig.de

Rechnungen bis zu 2.000 € – zahlen Sie nicht

Das Vorgehen ist dann in vielen Fällen identisch:

Es wird entweder mit kostenloser Sperrmüllabholung geworben oder aber telefonisch ein Festpreis für die Abholung aufgrund eines Kubikmeterpreises vereinbart. Bei Eintreffen der Mitarbeiter, welche gleich anfangen, den Sperrmüll aufzuladen, handelt es sich dann z. B. auf einmal um „Sondermüll“ oder aber es soll sich um mehr Kubikmeter als telefonisch angegeben handeln. Es werden dann hohe Rechnungen, unserer Erfahrung nach bis zu 2.000 € in Rechnung gestellt. Obwohl diese Vorgehensweise schon seit Jahren bekannt ist, schaffen es diese Unternehmen bis heute noch, Verbraucher zu unberechtigten Zahlungen zu bewegen. 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir sind davon überzeugt, dass Rechnungen der genannten Firmen nicht rechtens sind und Sie somit auch zu keiner Zahlung verpflichtet sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihr Geld zurückfordern bzw. nicht zahlen möchten.

Eine Erstanfrage ist bei uns immer kostenlos.

Sollten Sie uns beauftragen, übernehmen wir sämtlichen Schriftverkehr für Sie, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Über unsere passwortgeschützte Online-WebAkte erhalten Sie von uns eine schnelle Antwort. Es ist nicht nötig, dass persönlich in unsere Kanzlei kommen, wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

André Carl

Rechtsanwalt


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