Spielverluste zurückholen

  • 2 Minuten Lesezeit

Spielverluste zurückholen


Viele Onlinecasinos haben keine Lizenz für Deutschland. Insofern können Spieler oft Ihre Spielverluste zurückfordern.

Wenn Sie über 5.000,00 Euro verloren haben können wir Ihnen auf dem Rechtsgebiet helfen und freuen uns über Ihre Nachricht.


1. 

Die deutschen Gerichte sind örtlich zuständig nach § 18 Abs.1, 2.Alt. EuGVV. Der Spieler muss daher in der Regel nicht im Ausland klagen.


2.

Es ist hilfreich, wenn der Spieler sein Guthaben bzw. seine Einzahlungen durch Screenshots nachweisen kann. Darüberhinaus hat er einen Anspruch gegen das Casino auf seinen Spielverlauf. Wenn das Casino  dem nicht nachkommt besteht die  Möglichkeit einer Beschwerde an die  Malta Gaming Authority, SCM 02-03, Level 4, SmartCity Malta, Ricasoli SCM 1001.


3. 

Onlineglücksspiel war in Deutschland lange verboten. Glücksspielstaatsvertrag § 4 Absatz 4: „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“ Wenn dem Spieler das nicht bekannt war kann er im Regelfall seine Verluste zurückfordern. Dasselbe muss gelten, wenn die nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich mögliche Lizenz  fehlt.   

Ein Rückzahlungsanspruch scheitert nicht an § 814 BGB wenn der Spieler nicht von der Illegalität wusste. 

Die Casinos wiederum, an die sich das Veranstaltungsverbot richtet,  hätten das Verbot beachten müssen und hätten die Spieler mit Wohnsitz Deutschland nicht spielen lassen dürfen. Der Wohnsitz der Spieler ist den Casinos bekannt. Sie müssen sich ja legitimieren und hat ihre Adresse angegeben. 


4.

Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig (nach anderer Ansicht widerrufbar) und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden. 


5.

§ 762 Abs. 1 Satz 2 BGB steht dem nicht entgegen; er schließt - bei nicht verbotenem Spiel - die Rückforderung nur aus, soweit sie darauf gestützt wird, daß das Spiel nach § 762 Abs. 1 Satz 1 BGB keine Verbindlichkeit begründet hat. Die Bestimmung ist auf Spiele, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nicht anwendbar (Staudinger BGB 11. Aufl. Randz. 12 vor § 762; RGRK BGB 11. Aufl. § 762 Anm. 22). Der Spieler soll geschützt werden und ist nach der Systematik des Gesetzes Opfer. Täter ist das Glücksspielunternehmen.


Insofern muss das Casino das verlorene Geld zurückzahlen.





https://www.casinoonline.de/anwalt-gluecksspielrecht.php

Foto(s): Dr. Andreas Hübner

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner

Beiträge zum Thema