Probleme bei der Vollstreckung von Urteilen gegen Onlinegamingcasinos

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Verbotenes Onlineglücksspiel

Beitreibung der Verluste


Es ist mittlerweile in Deutschland ganz herrschende Rechtsprechung, dass Spieler ihre Spielverluste zurück verlangen können, wenn sie bei in Deutschland verbotenen Onlinecasinos gespielt haben ohne von dem Verbot zu wissen.


Beispiele:

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.04.2023 – 14 U 256/21; OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 – 21 U 116/21; OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 – 9 U 3/22; OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 – 19 U 51/22, jeweils zitiert nach juris; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 – 10 U 736/22; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.2022 – 23 U 55/21, zitiert jeweils nach beck-online; OLG München, Beschlüsse vom 04.08.2022 und 20.09.2022 – 18 O 538/22, zitiert nach juris.


Die Argumente der Casinobetreiber sind überholt (Konditionssperre § 817 BGB, Verstoss gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB etc.). Auch die Urteile, die gegen die Spieler entschieden haben. 


Auch sind mittlerweile Ereigniswetten und Sportwetten gleichgestellt. Ohne Lizenz ist nun mal ohne Lizenz. 


Von den anstehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) braucht man unserer Ansicht nach auch keine Angst haben.  




Problematisch ist aber mittlerweile die Vollstreckung in Malta.


Um nach Abschluss des Rechtsstreits auch an das Geld zu kommen - was uns bisher immer gelungen ist - muss bereits im Klageverfahren einiges beachtet werden. Hinterher können Versäumnisse oft nicht behoben werden.


Insofern übernehmen wir auch grundsätzlich keine Vollstreckungen von Urteilen, die wir nicht erstritten haben.





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