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Bundesgerichtshof: Sportwettenanbieter ohne Lizenz müssen Spielverluste erstatten

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Mit aktuellem Beschluss vom 22.03.2024 bestätigt der Bundesgerichtshof unsere langjährige Auffassung zu Sportwetten und Glücksspiel: Anbieter ohne Lizenz müssen Spielern ihre Verluste erstatten.

Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet.

Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt.

Der Wettanbieter hat die Spiel- und Wetteinsätze des Glücksspielers erlangt. Der zwischen Anbieter und Spieler geschlossene Vertrag ist kein Grund zum Behaltendürfen der Wetteinsätze, wenn ein Anbieter die erforderliche Lizenz nicht hatte:

So sagt der Bundesgerichtshof:

Die Beklagte hat durch das öffentliche Angebot von Sportwetten gegen die Regelungen in § 4 Abs. 1, 4 und 5, 4 a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verstoßen, die ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB darstellen. Aus diesem Verstoß dürfte im Streitfall die Nichtigkeit der Sportwettenverträge folgen.

Der BGH ist damit voll auf unserer Linie und an der Seite der Spieler. Lizenzloses Sportwetten-Angebot ist illegal. Anbieter müssen Spielverluste daher erstatten.

Die Entscheidung ist auf Onlinecasino-Fälle aus unserer Sicht eindeutig übertragbar! Außerdem können wir diesen Beschluss auch für unsere Einzahlungslimit-Klagen gut gebrauchen, da der BGH das Einzahlungslimit als das Wesen des Spielerschutzes bezeichnet. Der BGH qualifiziert den § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 (Einsatzlimit) als Verbotsgesetz nach § 134 BGB.

Jahrelang beschäftigen wir uns bereits mit der Thematik und sind über die aktuelle und klare Positionierung des höchsten deutschen Gerichts sehr erfreut.

Wenn auch Sie Verluste bei Sportwetten erlitten haben, oder Geld bei Onlineglücksspiel verloren haben, buchen Sie gerne ein Gespräch für eine kostenlose Erstberatung. Wir holen zurück was Ihnen zusteht.



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