Sprechverbot mit Polizisten

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Ich kann jedem neuen Mandanten nur eines raten: Bitte sprechen Sie niemals mit Polizisten, wenn es so aussieht, als könnten Sie Betroffener in einer Bußgeldsache oder gar Beschuldigter in einer Strafsache sein bzw. werden. 

Und das gilt sowohl für das erste von der Polizei versuchte Gespräch vor Ort als auch für das an der eigenen Wohnungstür, die Sie ohnehin keinesfalls öffnen sollten. 

Leider werden Sie von der Polizei vor Ort nur sehr selten wirklich über Ihre Rechte belehrt. Das passiert meistens erst dann, wenn Sie sich bereits um Kopf und Kragen geredet haben. Aber auch an Ihrer Wohnungstür erfolgt oft keine Belehrung, insbesondere darüber nicht, dass Sie Ihre Tür überhaupt nicht öffnen müssen, weil die Polizei nämlich keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorzuweisen haben wird. 

Bitte bedenken Sie, dass die Polizisten zu Ihnen immer äußerst freundlich sein werden, was aber einzig und alleine daran liegt, dass sie von Ihnen Auskünfte über das vermeintlich vorwerfbare Geschehen erhalten möchte, und zwar bevor Sie gemerkt haben, dass Ihnen aus Ihren eigenen Worten ein Vorwurf gemacht werden könnte. Leider aber ist es dann oft schon zu spät, denn erfahrungsgemäß werden Ihre Äußerungen von der Polizei dergestalt aufgenommen, als wären sie von Ihnen erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Belehrung abgegeben worden.

Und glauben Sie mir abschließend bitte folgendes: Ihr Versuch, sich noch vor Ort bzw. überhaupt gegenüber der Obrigkeit zu rechtfertigen bzw. zu entschuldigen, ehrt Sie zwar und stellt eine durchaus verständliche Reaktion dar, wirft Sie jedoch im Rahmen Ihrer weiteren Verteidigung um Längen zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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